
Ziel: weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen
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Die delegierte Verordnung zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) enthält verschiedene Übergangsvorschriften (sogenannte phase-ins in ESRS 1 Appendix C). Diese Erleichterungen können bisher für die Geschäftsjahre 2024 oder teilweise auch für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 in Anspruch genommen werden. Teilweise sind sie auch nur für Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitern vorgesehen.