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"Omnibus"-Verordnung mittelstandsfreundlich gestalten

Arbeitsgemeinschaft schreibt der EU-Kommission
EU-Wettbewerbskompass

Das Vereinfachungspaket ist Teil des "EU-Wettbewerbskompass", den die Kommission Ende Januar vorstellte

© European Union 2025 / Dati Bendo

Das von der EU angekündigte Vereinfachungspaket zu den Sorgfalts- und Berichtspflichten muss vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Alltag konkrete Erleichterungen bringen – dafür macht sich die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand stark.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte angekündigt, noch in den ersten 100 Tagen der neuen Legislatur drei wichtige Rechtsakte zur Nachhaltigkeit gestrafft und vereinfacht in einer sogenannten "Omnibus"-Verordnung zusammenzufassen: die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CS3D), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung. Ziel ist es, doppelte und sich überschneidende Berichtspflichten in den genannten Rechtsakten zu verringern. 

Am 26. Februar soll die Omnibus-Verordnung vorgestellt werden. Die in der AG Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer, bewerten den Schritt grundsätzlich positiv. In einem gemeinsamen Brief an Vertreter der Kommission, Mitglieder des Europäischen Parlaments und weitere politische Entscheidungsträger fordern sie allerdings, dass das Paket konkrete Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringen müsse.

Gegen Trickle-down-Effekte und für Vertrauen

So müsse in der Omnibus-Verordnung die "indirekte Erstreckung auf ausgenommene KMU entlang der Wertschöpfungskette" eingeschränkt werden. Denn: In CS3D, CSRD und Taxonomie sind nicht-kapitalmarktorientierte KMU zwar grundsätzlich von den Berichtspflichten ausgenommen, sie werden in der Praxis jedoch von ihren Geschäftspartnern oder auch Banken aufgefordert, die Informationen bereitzustellen, die diese benötigen, um ihren Berichts-, Offenlegungs- und Meldepflichten nachzukommen ("Trickle-down-Effekte"). 

Zudem mahnen die Verbände einen "vertrauensbasierten Politikansatz für KMU" an, der Berichtspflichten auf das absolute Mindestmaß verringere. Es sei "ein wichtiges und zentrales Signal", dass die EU-Kommission angekündigt habe, Bürokratie für KMU um 35 Prozent reduzieren zu wollen, heißt es in dem Brief der Arbeitsgemeinschaft. Allerdings gebe es bislang keine konkreten Maßnahmen, die den Betrieben einen tatsächlich spürbaren Entlastungseffekt brächten. "Die angekündigte Omnibus-Verordnung muss deshalb zwingend dafür genutzt werden, Bürokratie für KMU tatsächlich und spürbar zu reduzieren." 

Wie die beiden Forderungen konkret in dem neuen Paket verankert werden könnten, lesen Sie in dem "Positionspapier Omnibus" der AG. Es ist im PDF-Format abrufbar unter www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de.

Der AG Mittelstand (www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de) gehören folgende Verbände an:

  • Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
  • Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)
  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband)
  • Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
  • Deutscher Raiffeisenverband (DRV) 
  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
  • Handelsverband Deutschland (HDE)
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
  • Mittelstandsverbund – ZGV

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Evers, Marc_neu
Dr. Marc Evers Referatsleiter Mittelstand, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge

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Zwick, Sandra
Sandra Zwick Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung

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Porträtbild Petra Blum, Pressesprecherin
Petra Blum Pressesprecherin