Pfadnavigation

Änderung des Lieferkettengesetzes "bestenfalls ein halber Schritt"

DIHK: Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück
Welthandel Transportmittel: Schiffe, Container, LKW, Flugzeug

Die Lieferketten deutscher Unternehmen bleiben durch die nationalen Anforderungen überproportional belastet

© thitivong / iStock / Getty Images Plus

Die von der Bundesregierung geplanten Lockerungen beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind aus Sicht der hiesigen Unternehmen unzureichend. Sie bleiben im europäischen Wettbewerb weiterhin benachteiligt.

Am 3. September hat das Bundeskabinett Änderungen beim LkSG beschlossen, nach denen größere Unternehmen für einige Jahre von Dokumentationspflichten befreit werden und Sanktionen nur noch bei schweren Verstößen greifen sollen. 

Kaum nennenswerte Entlastungen

Porträtfoto Achim Dercks gestikulierend

Achim Dercks

© DIHK / Werner Schuering

Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), zeigte sich auf Medienanfrage enttäuscht: "Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen, gerade auch im Mittelstand, fordert einen konsequenten Bürokratieabbau und spürbare Erleichterungen auch bei den Sorgfaltspflichten", sagte er. "Die angekündigte Abschaffung der Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist dabei bestenfalls ein halber Schritt." 

Darüber hinaus sehe der Regierungsentwurf keine weiteren nennenswerten Entlastungen der Wirtschaft vor, kritisierte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer. Die Pläne blieben "hinter den Erwartungen zurück". 

Deutsches Gesetz komplett abschaffen

Er plädierte für eine komplette Abschaffung des deutschen LkSG. Dies sei "erforderlich, um deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb bis zum Inkrafttreten der EU-Regelung und darüber hinaus nicht zu benachteiligen", so Dercks. Das gelte "gerade auch wegen des zukünftig nicht deckungsgleichen Anwendungsbereichs", sagte er mit Blick auf die EU-Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), die bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Kontakt

Porträtfoto Natascha Waltke
Natascha Waltke Referatsleiterin Wirtschaft und Menschenrechte

Kontakt

Ohlig, Dominik_WEB
Dominik Ohlig Pressesprecher – Chef vom Dienst