Pfadnavigation

DIHK aktualisiert "Umgang mit Verpackungen in Europa"

Die wichtigsten Regelungen für 27 Länder auf einen Blick
Plastikverpackungen auf gelbem Grund

Die europäische Regelungspraxis zu Verpackungen ist derzeit noch sehr heterogen

© Almost Green Studio / iStock / Getty Images Plus

Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die EU-Mitgliedstaaten die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einer jüngst überarbeiteten Veröffentlichung.

Auch wenn die Mitte 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu zahlreichen gesetzlichen Anpassungen geführt hat, sind die nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen nach wie vor sehr unterschiedlich. Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten – das gilt auch für Exporte in europäische Drittstaaten.

Bonus-Malus-Modelle, Pfand und mehr

So plant etwa Dänemark, 2025 ein sogenanntes Bonus-Malus-Modell einzuführen. Dann werden wiederverwend- oder recycelbare Verpackungen mit geringeren Abfallkosten belegt, Verpackungen, die zur Verbrennung vorgesehen sind, dagegen mit Strafgebühren. Österreich führt ebenfalls 2025 ein Einwegpfandsystem ein: Ab dem 1. Januar wird für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis maximal 3 Liter ein Pfand in Höhe von 25 Cent fällig. Ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapaks.

All diese und weitere Details hat die DIHK in ihrer jetzt aktualisierten Übersicht "Umgang mit Verpackungen in Europa" zusammengestellt. Auf nunmehr 65 Seiten erfahren die Leserinnen und Leser für 27 europäische Länder, wer den verpackungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt, welche Verpackungen in den Anwendungsbereich fallen oder welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen bestehen.

Weitere Änderungen möglich

Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die Europäische Kommission Ende 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Bis diese Regelungen beschlossen sind und in Kraft treten, kann jedoch noch über ein Jahr vergehen. Bis dahin können sich auch innerhalb der Länder die Sachverhalte immer wieder ändern.

Die Publikation gibt den Status quo von Juli 2024 wieder. Sie steht hier zum Download bereit: 

"Umgang mit Verpackungen in Europa" (PDF, 1 MB)

Kontakt

Petri, Christoph_quer
Christoph Petri Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik

Kontakt

Porträtbild Julia Fellinger, Pressesprecherin
Julia Fellinger Pressesprecherin