Mit der offiziellen Zustimmung der 27 Mitgliedstaaten ist das EU-Lieferkettengesetz nun endgültig Fakt. Nach Auffassung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ein Grund mehr, die deutsche Wirtschaft nicht länger mit einem nationalen Regelwerk einseitig zu belasten.
"Damit den deutschen Unternehmen im Binnenmarkt kein Wettbewerbsnachteil entsteht, muss die Bundesregierung das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend aussetzen", fordert vor diesem Hintergrund DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. "Eine nationale Gesetzgebung aufrechtzuerhalten, während in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten eine derartige Regelung noch gar nicht existiert, schafft eindeutig Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft."
Umsetzung der EU-Regeln so schlank wie möglich halten
Die nächste Herausforderung sei dann, "eine Flut von neuer Bürokratie sowie ein Umsetzungschaos zu vermeiden", warnt der DIHK-Hauptgeschäftsführer. "Die Umsetzung der Richtlinie muss eins zu eins und so schlank wie möglich erfolgen, um deutsche Unternehmen nicht schlechter zu stellen. Gleichzeitig muss eine möglichst bürokratiearme und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen bei der Umsetzung in nationales Recht im Vordergrund stehen, um Unternehmen nicht komplett zu überfordern."
Wansleben: "Die deutsche Wirtschaft steht klar für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Aber das jetzt verabschiedete EU-Lieferkettengesetz ist weder praxistauglich noch verhältnismäßig. Was wir brauchen, sind aber umsetzbare Lösungen auf betrieblicher Ebene."
Kontakt
Natascha WaltkeReferatsleiterin Wirtschaft und Menschenrechte