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DIHK für minimale Bürokratie und maximale Rechtssicherheit bei KI

Zehn Kernforderungen zum geplanten "AI Act" der EU
Roboterarm

Die EU möchte das weltweit erste umfassende Regelwerk für den Umgang mit KI in Kraft setzen

© Yuichiro Chino /Moment/ Getty Images

Mit einem Gesetz über künstliche Intelligenz (KI), dem "AI Act", möchte die EU dazu beitragen, KI-Systeme vertrauenswürdig und sicher zu gestalten. Die Sicht der Wirtschaft auf die geplanten Regeln hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Autonomes Fahren, automatisch optimierte Produktionsprozesse, Echtzeitübersetzungen per Mausklick und vieles mehr – KI bietet zweifelsohne riesige Chancen. Gleichzeitig bestehen aber auch Risiken, etwa, wenn Entscheidungen der KI die Grundrechte oder die Sicherheit von Personen beeinträchtigen oder wenn sich Systeme verselbstständigen. Die Europäische Union arbeitet deshalb schon seit Jahren an dem weltweit ersten Versuch, ein umfassendes Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz auf den Weg zu bringen.

Gesetzgebungsverfahren läuft seit gut zwei Jahren

Nach dem ersten Vorschlag der EU-Kommission für eine europäische KI-Verordnung von April 2021 veröffentlichte der Rat im Dezember 2022 seine allgemeine Ausrichtung, das EU-Parlament formulierte im Juni 2023 seine Position.

Im Trilogverfahren soll der "Artificial Intelligence Act" nun bis zum Jahresende mit der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten abgestimmt werden.

Hohe Dynamik erschwert den Prozess

Eine große Herausforderung bei der Regulierung ist die hohe Entwicklungsgeschwindigkeit der Technologie und die rasante Ausweitung der Einsatzfelder. Die jüngsten Fortschritte beim Thema generative KI – Stichwort ChatGPT – haben dies allen Beteiligten noch einmal klar vor Augen geführt. Es gilt also, einen Rechtsrahmen zu formulieren, der mit dieser hohen Dynamik Schritt halten und Innovationen weiter ermöglichen kann.

Die DIHK hat sich im bisherigen Gesetzgebungsverfahren von Beginn an eingebracht, unter anderem am 5. August 2021 mit einer Stellungnahme (PDF, 266 KB) zum Vorschlag der EU-Kommission.

Zentrale Forderungen der Wirtschaft

Viele der genannten Forderungen haben sich in den Positionen des Parlaments und in Teilen auch des Rates wiedergefunden. Dennoch gilt es nach Auffassung der DIHK an vielen Stellen weiter nachzuschärfen. Die vorgeschlagenen Vorschriften des AI-Acts müssten deutlich vereinfacht und spezifiziert werden, heißt es in einer neuen DIHK-Stellungnahme zu den Trilogverhandlungen – mit einem Minimum an Bürokratie und einem Maximum an Rechtssicherheit.

In ihrer Stellungnahme vom 21. Juli 2023 (PDF, 152 KB) formuliert die DIHK zehn zentrale Kernforderungen:

  1. KI-Systeme rechts- und zukunftssicher definieren
  2. Hochrisikosysteme weiter präzisieren
  3. Governance Prozesse zügig klären und Prüfverfahren konkretisieren
  4. Anforderungen an das Risikomanagement konkret und klar formulieren
  5. Datenanforderungen auf Praxistauglichkeit prüfen
  6. Transparenz stärken
  7. Umgang mit Basismodellen klären
  8. Ausnahmen für Open-Source-Anwendungen ermöglichen
  9. Innovationen fördern
  10. Sanktionen verhältnismäßig gestalten

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Dr. Katrin Sobania Referatsleiterin Wirtschaft Digital (kommissarisch)

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