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DIHK sieht staatliche Prüfung von Outbound-Investitionen kritisch

Weitere Eingriffe in die unternehmerische Handlungsfreiheit vermeiden
Blick in die Werkhallen eines deutschen Hochtechnologieunternehmens in Taicang, Jiangsu, China

Deutsche Fabrik in China: Derartige Investitionsentscheidungen sollten grundsätzlich den Unternehmen vorbehalten bleiben, findet die DIHK

© Ryan Pyle / Corbis Historical / Getty Images

Können und sollten europäische Unternehmen davon abgehalten werden, im Ausland zu investieren ("Outbound Investment"), falls die EU-Staaten hiervon Nachteile erwarten? Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) erkennt das Primat der Politik an, warnt aber grundsätzlich vor einer staatlichen Steuerung der Außenwirtschaft.

Volker Treier sitzend gestikulierend 2022

Volker Treier

© DIHK / Werner Schuering

"Globale Investitionsströme entscheiden auch über Erfolg oder Misserfolg der international eng vernetzten deutschen Wirtschaft", schildert DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier das Dilemma. "Staatliche Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, in die internationale Kapitalverkehrsfreiheit oder sogar das Grundrecht auf Eigentum finden daher grundsätzlich in einem wirtschaftspolitischen Spannungsfeld statt."

Zwar sähen Teile der deutschen Wirtschaft angesichts zunehmender geoökonomischer Spannungen durchaus den Bedarf, stärker zu prüfen, inwiefern EU-Investitionen in Drittstaaten militärische und nachrichtendienstliche Kapazitäten von Akteuren steigern, die die nationale Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten sowie der EU insgesamt gefährden. "Überregulierung und eine zu strenge Betonung der wirtschaftlichen Sicherheit bedrohen jedoch Kapitalzufuhr und damit Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze", warnt der DIHK-Außenwirtschaftschef.

Weiterer Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit

Auch stehe der Ruf des Wirtschaftsstandortes Deutschlands auf dem Spiel: "Eine Einführung von staatlichen Prüfungen auch bei Auslandsinvestitionen in Form von Direktinvestitionen in Drittländern wäre ein weiterer Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit und ein Schritt hin zur staatlich gesteuerten Außenwirtschaft", erläutert Treier. "Dies sollte aus Sicht der deutschen gewerblichen Wirtschaft möglichst unterbleiben."

Maßnahmen, die in Richtung "Managed Trade"– also staatlich gelenktem Handel – gingen, seien aus Sicht der Unternehmen "sehr kritisch zu bewerten", stellt Treier klar. "Änderungen von Lieferketten müssen generell unternehmerische Entscheidungen bleiben. Vielmehr ist es wichtig, dass alle EU-Maßnahmen darauf abzielen, langfristig die Standortbedingungen in Europa zu verbessern."

Die Ideen der DIHK zum Thema finden Sie hier im PDF-Format:

DIHK-Positionspapier zur Prüfung von Auslandsinvestitionen (PDF, 111 KB)

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Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen

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Thomas Börner Referatsleiter Lieferkettendiversifizierung

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