Seit dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Kassensysteme (sowohl eigene als auch gemietete und gepachtete) einheitlich an die Finanzverwaltung zu melden. Geräte, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Geräte, die nach dem 1. Juli 2025 erworben werden, müssen grundsätzlich binnen eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Werden Systeme außer Betrieb genommen, muss zukünftig innerhalb eines Monats eine Meldung erfolgen.
Nach Erkenntnissen der DIHK hat rund die Hälfte der Unternehmen ihre Systeme noch nicht angegeben. Für sie wird es also höchste Zeit, zu handeln!
Angaben per ELSTER oder ERiC übermitteln
Die Meldung kann nur elektronisch vorgenommen werden: entweder über das Finanzamtsportal "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle. Dabei müssen folgende Angaben übermittelt werden:
- Art des Kassensystems
- Seriennummer
- Anschaffungs- oder Inbetriebnahmedatum
- Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Zuordnung zu einer Betriebsstätte
Wer jetzt aktiv wird, erspart sich mögliche Sanktionen durch die Finanzverwaltung. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder Ihren Kassendienstleister.
Mehr Details zum Thema finden Sie auf dihk.de auch in einem Artikel von Juli 2024.