Die US-Regierung verzichtet in ihrem geplanten Steuergesetz, dem "One Big Beautiful Bill", offenbar auf die umstrittene "Section 899", die eine höhere Besteuerung der Einkünfte ausländischer Investoren und Firmen ermöglicht hätte. Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), zeigt sich erleichtert.
Die "Section 899" war als Reaktion der USA auf Regeln zur internationalen Mindestbesteuerung im Rahmen des "Inclusive Framework on BEPS" der OECD/G20 geplant. Nachdem sich die G7-Staaten grundsätzlich darauf verständigt haben, die USA von der OECD-Mindeststeuer auszunehmen, soll diese "Vergeltungssteuer" nun entfallen.
Beeinträchtigung auch für den Investitionsstandort USA
"Es ist gut, dass sich die G7 und die US-Regierung zur sogenannten Section 899 geeinigt haben", kommentiert Volker Treier die Entwicklung. "Die ursprünglich vorgesehene Regelung hätte deutsche Unternehmen, die in den USA investieren, erheblich belastet."
Damit hätte sie auch "den Investitionsstandort USA extrem beeinträchtigt und die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen gehemmt", gibt er zu bedenken. "Eine Abschaffung der Vorschrift bringt ein gutes Stück Rechts- und Planungssicherheit zurück und stärkt auch deutsche Unternehmen bei ihrem Engagement auf dem US-amerikanischen Markt." Die Section 899 müsse nun schnellstens vom US-Kongress aus dem aktuellen Gesetzentwurf entfernt werden, mahnt der DIHK-Außenwirtschaftschef.
Kein voreiliger Schnellschuss bei den neuen US-Zöllen
"Die handelspolitischen Gräben bleiben dennoch weiter tief", bedauert er. "Der 9. Juli – der Tag, an dem US-Präsident Trump die angekündigten Zölle von 50 Prozent auf EU-Waren in Kraft setzen möchte – kommt rasch auf uns zu. Es ist wichtig, die aktuellen Verhandlungen mit den USA weiter zu intensivieren, um zügig zu einer langfristig tragfähigen Einigung zu kommen."
Nach Treiers Worten sollte die EU hier "selbstbewusst auftreten". Er warnt vor dem Abschluss eines vorschnellen Abkommens, das "zugunsten einer raschen Einigung den Wirtschaftsstandort Deutschland mittel- bis langfristig stärker beeinträchtigen würde".
Vielmehr solle "im Rahmen eines anzustrebenden Abkommens die multilaterale Handelsordnung und die WTO wieder gestärkt werden", so der DIHK-Außenwirtschaftschef. "Der regelbasierte Freihandel bleibt eine Säule für die deutsche Wirtschaft."