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EU-Pläne zur Bekämpfung von Zahlungsverzug zurückziehen

DIHK beteiligt sich an einem Verbändeschreiben an Valdis Dombrovskis
Stapel von Zahlungsbelegen

Der Verordnungsvorschlag erfüllt aus Wirtschaftssicht nicht das Ziel, vor Zahlungsverzug zu schützen

© krisanapong detraphiphat / Moment/ Getty Images

Vor dem Hintergrund der europäischen Entbürokratisierungsagenda hat sich die deutsche Wirtschaft erneut gegen den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gewandt.

In einem Brief an den zuständigen EU-Kommissar Valdis Dombrovskis fordern insgesamt acht Wirtschaftsverbände, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), den Verordnungsvorschlag von 2023 zurückzuziehen.  

Die Unterzeichner stellen klar, dass sie die von der Kommission angekündigten ehrgeizigen Ziele zur Vereinfachung bestehender Vorschriften und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes unterstützen. Die Pläne zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bedeuteten jedoch "die Einführung zusätzlicher bürokratischer Hürden ohne Nutzen für das Funktionieren des Binnenmarktes" und seien den jüngsten Bürokratieabbauzielen abträglich, monieren sie. 

Der Vorschlag sei nicht nur ungeeignet, eine Kultur des pünktlichen Zahlungsverkehrs zu schaffen, er konterkariere auch die Bemühungen der Kommission, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gegenüber nicht in der EU ansässigen Unternehmen zu gewährleisten.

Schaden für Vertragsfreiheit und Liquidität

Von einer Umsetzung der Verordnung erwartet die Wirtschaft "weitreichende negative Auswirkungen": Unter anderem greife eine einheitliche starre Zahlungsfrist für alle Branchen unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit ein. Gleichzeitig verweisen die Verbände auf eine Studie des Kreditversicherers Allianz Trade, der zufolge starre Zahlungsfristen die Finanzierungslücken sogar noch vergrößern und zusätzliche Zinsbelastungen bewirken würden. Besonders betroffen seien kleine und mittlere Unternehmen, also genau die Betriebe, deren Wettbewerbsfähigkeit die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag eigentlich verbessern wollte.

Nicht zuletzt würden die in der Verordnung vorgesehenen neuen Vollstreckungsbehörden nicht benötigt und nur erheblichen Verwaltungsaufwand schaffen. "In Anbetracht der politischen Versprechen der Kommission, Bürokratie abzubauen, wäre die Einführung solcher Strukturen kontraproduktiv", kritisieren die Verbände.

"Wichtiger und zeitgemäßer Schritt"

Sie befürchten von der geplanten Gesetzgebung "einen nicht zu rechtfertigenden Schaden" sowie "weitere negative Auswirkungen auf die globale Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes" und verweisen darauf, dass auch die Mehrheit im Rat die großen Probleme sehe und die Pläne konsequent ablehne.

Den Vorschlag im Rahmen der laufenden Maßnahmen der Kommission rund um Entbürokratisierung und Wettbewerbsfähigkeit zurückzuziehen, wäre deshalb "ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt, um den Binnenmarkt zu stärken und der Erreichung dieser wichtigen Ziele der Europäischen Kommission näher zu kommen". 

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Porträtbild Dr. Christian Groß, Referatsleiter Zivilrecht | Justiziariat | Schiedsgerichtbarkeit | Wirtschaftsmediation
Dr. Christian Groß Referatsleiter Zivilrecht & Justiziariat, Schiedsgerichtsbarkeit & Wirtschaftsmediation | Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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Petra Blum Pressesprecherin