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EU verbietet Einfuhr von russischem Flüssigerdgas ab 2027

19. Sanktionspaket beschlossen
LNG-Tanks

Die Einfuhr von russischem Flüssigerdgas soll schrittweise auf Null gesenkt werden

© Iurii Garmash / iStock / Getty Images

Russische Importe von Pipeline-Gas in die EU sind bereits deutlich zurückgegangen; nun haben sich Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten auch auf Maßnahmen gegen die Einfuhr von Flüssigerdgas (LNG) aus Russland verständigt.

Das 19. Sanktionspaket, das die EU am 23. Oktober erlassen hat, beinhaltet ein Importverbot von LNG aus Russland – für langfristige Verträge ab Januar 2027, für kurzfristige Verträge innerhalb von sechs Monaten – und verschärft das bestehende Transaktionsverbot gegenüber zwei großen russischen, staatseigenen Ölproduzenten.

Um Russlands Einnahmeströme zu senken, werden außerdem wichtige Betreiber in Drittstaaten sanktioniert, darunter chinesischer Akteure, die in großem Umfang russisches Rohöl abnehmen.

Zudem wurde unter anderem beschlossen, …

  • … zusätzliche Güter vom Export nach Russland auszuschließen, darunter elektronische Komponenten, Entfernungsmesser, weitere Chemikalien, Metalle, Oxide und Legierungen, Salze und Erze, Erzeugnisse aus Gummi, Rohre, Reifen, Mühlsteine und Baumaterialien. Kauf, Einfuhr oder Verbringung sämtlicher acyclischer Kohlenwasserstoffe werden verboten.
     
  • … eine Vorab-Genehmigungspflicht für sämtliche nicht verbotenen Dienstleistungen einzuführen, die gegenüber der russischen Regierung erbracht werden. Beschränkt werden zudem die Bereitstellung von KI-Leistungen, Hochleistungsrechen-Diensten und kommerziellen weltraumgestützten Services an russische Akteure. 
     
  • … europäischen Unternehmen Dienstleistungen zu verbieten, die unmittelbar mit touristischen Aktivitäten in Russland zusammenhängen.
     
  • … EU-Wirtschaftsbeteiligten Geschäfte mit dem russischen Nationalen Zahlungskartensystem ("Mir") oder dem Schnellzahlungssystem ("SBP") zu untersagen.
     
  • … wirtschaftliche Beziehungen zu Einrichtungen in insgesamt neun russischen Sonderwirtschaftszonen erheblich zu beschränken.
     
  • … die Ausfuhrbeschränkungen für 45 neue Einrichtungen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex direkt unterstützen (davon 17 in Drittstaaten), zu verschärfen.
     
  • … für 117 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte ein umfassendes Hafen- und Dienstleistungsverbot auszusprechen. Die inzwischen 557 betroffenen Frachtschiffe transportieren unter bewusster Umgehung bestehender Sanktionsvorgaben insbesondere Öl und Ölprodukte und finanzieren so die russische Kriegswirtschaft mit. 
     
  • … auch weitere Akteure in der Wertschöpfungskette der Schattenflotte mit zusätzlichen Sanktionen zu belegen, darunter Schiffsregister, Containerterminalbetreiber und einen Schiffbauer. Zudem wird die Rückversicherung von Schiffen der Schattenflotte verboten, was deren Einsatzfähigkeit weiter einschränkt.
     
  • … zusätzlichen Banken aus Russland und befreundeten Staaten den Zugang zu EU-Kapitalmärkten zu verwehren und Transaktionen mit diesen Geldinstituten zu verhindern.
     
  • … gegen die Nutzung von Kryptowährungen zur Sanktionsumgehung vorzugehen, insbesondere Transaktionen mit dem Stablecoin A7A5 zu untersagen.

Nicht zuletzt umfasst das Paket fünf neue Listungen aus Belarus; darüber hinaus werden die Handelsmaßnahmen gegenüber Belarus weiter an diejenigen angeglichen, die gegen Russland verhängt wurden.

Kontakt

Porträtfoto Katharina Neckel
Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen

Russlandsanktionen im Überblick

Unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website sowohl die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete zusammengefasst als auch Verbote und Genehmigungen inhaltlich sortiert. Eine FAQ-Liste ist unter www.bafa.de ebenfalls angebunden.

Die EU-Kommission hält auf ihrer Website einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen bereit. Sie hat darüber hinaus auch eine Zeitleiste erstellt.

Einen guten Überblick über die Maßnahmen gibt es – unter anderem mit einer Chronologie und zahlreichen Infografiken – auch auf der Website des Europäischen Rates.