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Lang-Lkw können bald mehr Straßen nutzen

Bundesumweltministerium macht den Weg für neue Verordnung frei
LKW-Stau

Der Einsatz längerer Lkw spart CO2 und Fahrpersonal

© Canetti / iStock / Getty Images Plus

Nach der am 8. Juni bekannt gewordenen Einigung zwischen Verkehrs- und Umweltministerium kann der Rechtsrahmen für den Einsatz überlanger Lkw nun fortgeschrieben werden – ein überfälliger Schritt, für den sich eine breite Allianz von Verbänden und Betrieben unter maßgeblicher Beteiligung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) intensiv eingesetzt hatte.

Bislang dürfen sogenannte Lang-Lkw nur auf einem gesetzlich genau definierten Streckennetz fahren. Der Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung zur Ausweitung dieses "Positivnetzes" lag seit Mitte 2021 auf Eis.

Aus Sicht der Wirtschaft nur Vorteile

Porträtbild Dirk Binding, Bereichsleiter Dienstleistungen | Infrastruktur | Regionalpolitik

Dirk Binding

© DIHK / Paul Aidan Perry

"Es ist gut, dass es mit der elften Änderungsverordnung endlich vorangeht", kommentierte Dirk Binding, DIHK-Bereichsleiter Digitale Wirtschaft, Infrastruktur, Regionalpolitik, die Einigung auf Medienanfrage.

Der Lang-Lkw habe aus Sicht der Wirtschaft nur Vorteile, so Binding. In ihm könne die gleiche Gütermenge mit geringeren CO2-Emissionen und mit weniger Fahrern transportiert werden.

"Die von Teilen der Politik geäußerten Befürchtungen, dass der Lang-Lkw die Verkehrssicherheit beeinträchtige und eine Verlagerung auf die Bahn konterkariere, haben sich dagegen in der Praxis nicht bestätigt."

Noch Luft nach oben

Angesichts des langen Weges von der Anmeldung einer Strecke bis zur Veröffentlichung in der aktualisierten Positivliste sollten laut Binding "die Anmeldung neuer Strecken beschleunigt und die Genehmigung für Strecken, bei denen keine sicherheitstechnischen Bedenken vorliegen, zügig erteilt werden".

Zudem plädierte der DIHK-Bereichsleiter dafür, das Autobahnnetz komplett für den Lang-Lkw freizugeben. Dabei bezog er auch – zumindest bestimmte klassifizierte – Gefahrgüter wie beispielsweise Nagellacke oder Farben mit ein. Denn: "Dies ist gerade im Sammelladungsverkehr ein wichtiger Aspekt."

Der bevorstehende Erlass der elften Änderungsverordnung löse zudem nicht das Problem, dass die verlängerten Sattelauflieger nur befristet zugelassen werden, kritisierte der DIHK-Bereichsleiter. Für die Halter und ihre Kunden bestehe weiterhin keine Planungssicherheit über den 31. Dezember 2023 hinaus.

Das im Februar 2023 veröffentlichte Positionspapier der Verbände können Sie im PDF-Format beispielsweise auf der Website des Bundesverbandes Spedition und Logistik abrufen.

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Porträtfoto Patrick Thiele
Dr. Patrick Thiele Referatsleiter Nationale Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

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Petra Blum Pressesprecherin