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Neues Sanktionspaket zielt auf russischen Energiesektor

EU verhindert unter anderem zukünftige Nutzung der Nord-Stream-Pipelines
Öl-Pipeline vor Morgenhimmel

Erdöl und -gas zur Kriegsfinanzierung? Die EU hat erneut Sanktionsmaßnahmen beschlossen

© wenbin / Moment / Getty Images

Nach dem Einlenken der Slowakei haben sich Vertreterinnen und Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten am 18. Juli auf neue Maßnahmen gegen Russland verständigt. Das 18. Sanktionspaket richtet sich vor allem gegen die russische Energiewirtschaft.

Die wichtigsten neuen Maßnahmen

Energiesektor:

  • Die Preisobergrenze für Rohöl wird von 60 auf 47,6 US-Dollar pro Barrel abgesenkt. Zudem führt die EU einen dynamischen Anpassungsmechanismus ein, mit dem diese Obergrenze immer um 15 Prozent unter dem durchschnittlichen Marktpreis für Rohöl im vorangegangenen Halbjahr liegt, was die russischen Energieeinnahmen drücken soll. 
  • Drittstaaten dürfen ab dem 21. Januar 2026 keine raffinierten Erdölprodukte mehr in die EU einführen, wenn diese aus russischem Rohöl hergestellt wurden. Von dieser Regel ausgenommen sind Importe aus Kanada, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den USA.
  • Die EU spricht ein umfassendes Hafen- und Dienstleistungsverbot für 105 weitere Schiffe der russischen Schattenflotte aus – darunter erstmals auch gegen einen Kapitän und einen Betreiber eines internationalen Flaggenregisters. Die inzwischen 444 betroffenen Frachtschiffe transportieren unter bewusster Umgehung bestehender Sanktionsvorgaben insbesondere Öl und Ölprodukte und finanzieren so die russische Kriegswirtschaft mit.
  • Zudem einigte sich die EU auf ein vollständiges Transaktionsverbot für die Pipelines Nord Stream 1 und 2, einschließlich eines Verbots der Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Damit wird die Fertigstellung, Wartung, der Betrieb sowie jede zukünftige Nutzung der Pipelines verhindert.

Sonstige Beschlüsse:

  • In die Sanktionsliste wurden 14 Personen und 41 Organisationen neu aufgenommen, darunter Unternehmen aus Russland, China, der Türkei und Indien. Außerdem wurden Strafmaßnahmen gegen 22 zusätzliche russische Banken sowie neue Maßnahmen gegen Drittstaatenbanken und Krypto-Dienstleister beschlossen.
  • Umfassende Exportbeschränkungen wurden gegen 26 Zulieferer von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ausgesprochen – darunter in China, Belarus und in der Türkei ansässige Unternehmen.
  • Im Rahmen des 18. Sanktionspaketes hat die EU außerdem neue Ausfuhrverbote für Güter und Technologien verhängt, die für Russlands Rüstungsindustrie strategisch wichtig sind. Dazu zählen sechs chemische Stoffe für Festtreibstoffe sowie zwei CNC-Maschinentypen, die zur Produktion von Marschflugkörpern, Drohnen, Panzern und Hubschraubern genutzt werden. Zudem wurden die bestehenden Exportverbote laut Anhang XXIII deutlich ausgeweitet – unter anderem auf Maschinen für den Energiesektor wie etwa Gasturbinen sowie auf bestimmte Chemikalien,  auf raffinierte Metalle (zum Beispiel Kupfer und Aluminium) und auf Kunststoffe.
  • Ebenfalls beschlossen wurden weitere Sanktionen gegen Belarus sowie eine Ausweitung des bestehenden Transitverbots über russisches Territorium.

Das 18. Sanktionspaket wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist somit in Kraft. Informationen dazu finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.

Kontakt

Porträtfoto Katharina Neckel
Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen

Russlandsanktionen im Überblick

Unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website sowohl die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete zusammengefasst als auch Verbote und Genehmigungen inhaltlich sortiert. Eine FAQ-Liste ist unter www.bafa.de ebenfalls angebunden.

Die EU-Kommission hält auf ihrer Website einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen bereit. Sie hat darüber hinaus auch eine Zeitleiste erstellt.

Einen guten Überblick über die Maßnahmen gibt es – unter anderem mit einer Chronologie und zahlreichen Infografiken – auch auf der Website des Europäischen Rates.