Pfadnavigation

Verborgenes berufliches Know-how ans Licht bringen

DIHK lobt Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Techniker überprüft eine Ölheizung

Viel Können und langjährige Erfahrung sind nicht immer offiziell verbrieft

© Wicki58 / Stock / Getty Images Plus

Der Name ist sperrig, der Inhalt erfreulich: Das jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) kann nach Einschätzung der Wirtschaft dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu lindern.

Porträtbild Dr. Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer

Achim Dercks

© DIHK / Paul Aidan Perry

"Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, berufliches Können aus langjähriger Berufserfahrung sichtbar zu machen", erklärte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), dem "Handelsblatt" auf Anfrage. "Die individuelle Feststellung solcher beruflicher Handlungskompetenzen holt damit verborgenes berufliches Know-how ans Licht."

So erhielten erfahrene Praktiker ohne Ausbildungsabschluss die Chance, ihr fachliches Können unter Beweis zu stellen und von einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer bewerten zu lassen.

"Das kommt auch den Betrieben unmittelbar zugute", lobte Dercks. "Denn sie erhalten damit eine transparente Einschätzung der beruflichen Kompetenzen ihrer Beschäftigten und können über weitergehende Einsatzmöglichkeiten oder Qualifizierungswege entscheiden." Auf diesem Wege helfe Validierung, zusätzliche Fachkräftepotenziale zu heben und Fachkräfteengpässe zu mildern.

Flächendeckende Standards

Ein weiterer positiver Aspekt: "Durch die Übertragung der Aufgabe an die Kammern werden flächendeckende und bundesweite Standards und Vergleichbarkeit erreicht. Das ist für Unternehmen, Beschäftigte und zukünftige Mitarbeitende gleichermaßen wichtig."

Dercks warnte allerdings davor, die gesetzlichen Regeln so komplex auszugestalten, dass sie in der Praxis nicht mehr gut umgesetzt werden könnten. Und: "Um Verdrängungseffekte bei der beruflichen Erstausbildung zu vermeiden, sollte das Verfahren nur für über 25-Jährige gelten. Da die Zeit bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes knapp bemessen ist, brauchen die Beteiligten schnellstmöglich Klarheit über die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens."

Rechtssicherheit für Homeoffice in der Ausbildung

Erleichtert zeigte sich der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer darüber, dass das BVaDiG mobiles Arbeiten auch für Azubis regelt: "Ausbildung sollte sich hier gemeinsam mit der betrieblichen Praxis weiterentwickeln, das bedeutet mobiler, digitaler und damit auch attraktiver zu werden", so Dercks. "Die geplante Regelung schafft hier künftig Rechtssicherheit für Unternehmen, Auszubildende und die IHKs."

Darüber hinaus sei es "vielversprechend, die Digitalisierung auch zur Erleichterung für die ehrenamtlich Prüfenden zu nutzen", fuhr er fort. "Eine virtuelle Teilnahme der Prüfenden bei der Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen nicht nur im Ausnahmefall zu ermöglichen, ist ein Schritt in die richtige Richtung." Dies reiche jedoch nicht aus: "Wichtig wäre es, dass alle Prüfungsleistungen künftig nur noch von zwei anstelle von drei Prüfenden bewertet werden können."

Die DIHK hatte zum Referentenentwurf des BVaDiG im Dezember 2023 ausführlich Stellung bezogen:
DIHK-Stellungnahme Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (PDF, 281 KB)

Kontakt

Porträtfoto Valerie Merz
Valerie Merz Referatsleiterin Berufsbildungsrecht

Kontakt

Porträtfoto Thomas Renner
Thomas Renner Pressesprecher | Chef vom Dienst
Logo des Projekts "Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss "

Projekt "Chancen Nutzen"

In dem Projekt "Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss" engagiert sich die IHK-Organisation schon seit Oktober 2017 dafür, nicht dokumentierte berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse sichtbar zu machen. Hier erfahren Sie mehr über das Konzept der Teilqualifikationen.