Das Aus für Plastiktrinkhalme & Co. kam Mitte 2021: Am 3. Juli traten hierzulande die Einwegkunststoffverbots- und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Was Unternehmen beachten müssen, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem Merkblatt zusammengefasst.
Viele Einwegkunststoffe seit Juli 2021 verboten oder kennzeichnungspflichtig
DIHK-Merkblatt zur Umsetzung der neuen VorschriftenMit den beiden neuen Verordnungen setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um.
Damit sind seit dem Sommer 2021 bestimmte Produkte wie Einweggeschirr und Wattestäbchen verboten, andere Erzeugnisse aus Einwegkunststoff wie etwa Coffee-to-go-Becher müssen gesondert gekennzeichnet werden. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
In seinem Merkblatt erläutert der DIHK, was sich im Einzelnen geändert hat und welche Produkte betroffen sind: