Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Die Wirtschaft lobt die darin enthaltenen Verfahrenserleichterungen für den Aufbau einer H₂-Infrastruktur, hat aber auch Kritikpunkte.
"Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen", sagt Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), zu dem Regierungsentwurf des Gesetzes, den das Bundeswirtschaftsministerium am 1. Oktober auf den Weg gebracht hat. "Es ermöglicht, die Wasserstoffinfrastruktur deutlich zügiger auszubauen."
Mehr Tempo versprechen sich die Unternehmen vor allem davon, dass allen Infrastrukturprojekten für den Wasserstoffhochlauf bis 2045 uneingeschränkt ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt werden soll – und zwar sowohl für kohlenstoffarmen als auch für grünen H₂. "Dies wird die Planung und Genehmigung deutlich verkürzen", sagt Dercks. "Unverständlich ist jedoch, warum das auf einen Teil der Anlagen beschränkt bleibt. So bleiben Industrieanlagen außen vor, die den Wasserstoff künftig einsetzen."
Kritisch sieht die DIHK auch, dass für elektronische Genehmigungsverfahren oder einzelne Fristen im Wasserrecht erst noch wieder weitere Sonderregelungen eingeführt werden müssen. "Statt solcher Detailregelungen für einzelne Anlagenarten sollte die Bundesregierung ein umfassendes Beschleunigungsgesetz für die Genehmigung aller Infrastruktur- und Anlagenarten schaffen", fordert der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer.
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Louise MaizièresReferatsleiterin für Wasserstoff und internationale Energiepartnerschaften