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Gewerbemieten in Zeiten der Corona-Krise

Konstruktive Lösungen für Gewerbemieter und Vermieter
leere Gaststätte

Ohne Gäste kein Umsatz – dennoch will der Vermieter bezahlt werden

© South_agency / E+ / Getty Images

Es ist ein historisch einmaliger Geschäftseinbruch, den Unternehmer aus Handel, Dienstleistung und Gastronomie, aber auch Kulturtreibende und Produzenten gerade erleben. Die Einschränkungen der Corona-Krise haben sie fest im Griff – mit der Folge, dass sie oft ihre Gewerbemiete nicht mehr bezahlen können. Doch im Dialog und mit Kompromissbereitschaft können Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien einen Ausweg finden, meint DIHK-Expertin Tine Fuchs in ihrer "DIHK-Analyse".

Über Nacht brechen Umsätze dramatisch ein, während die Ausgaben für Personal, Mieten und Unterhaltung weiter beglichen werden müssen. So führen die angeordneten Vorsichtsmaßnahmen aufgrund der Kontaktsperre, die Schließungen der Geschäftslokale und die daraus folgenden Stornierungen viele Gastwirte, Dienstleister oder Händler in eine oft existenzbedrohende Krise.

Selbst diejenigen, die mit Kreativität und Erfindergeist neue Geschäftsmodelle über das Internet oder den Außer-Haus-Verkauf erschaffen, bleiben weit hinter ihren Umsatzerwartungen zurück.

Immobilienwirtschaft ist von Corona-Maßnahmen auch betroffen

Diese Geschäftseinbrüche ziehen Kreise: Sie schlagen unter anderem unmittelbar auf die Immobilienwirtschaft durch. Denn insolvente Unternehmen fallen als Gewerbemieter aus.

Was aber ist den Gewerbemietern und ihren Vermietern in ihrer Krise zu raten? Das Wort der Stunde lautet wohl – Solidarität. Schließlich nutzt es einem Vermieter auch nicht, leeren Gewerberaum zu unterhalten und nach der Krise mühsam neu zu vermieten.

Praxisnahe und einvernehmliche Lösungen finden

Daher empfiehlt der DIHK praxisnahe und einvernehmliche Lösungen: Suchen Sie den Dialog mit Ihrem Gewerbevermieter respektive Gewerbemieter. Finden Sie gemeinsam einen Weg aus der Krise und einen Kompromiss, der für beide tragfähig ist. Suchen Sie einen fairen Ausgleich.

Händler, Gastronomen, Dienstleister oder Kulturschaffende können im konstruktiven Dialog mit ihren Vermietern Mietnachlässe oder -verzichte vereinbaren. Ein bekanntes Beispiel ist die Stadt München, die für die Gewerbehöfe in München auf die Mietzahlungen verzichtet. Ein monetärer Verlust für die Stadt, aber ein nicht zu unterschätzender Image-Gewinn. Und der bislang zuverlässige Mieter bleibt auch erhalten.

Geschäftsgrundlage kann gestört sein

Außerdem hat der Bundesgesetzgeber mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 klargestellt, dass die Covid-19-Pandemie eine Störung der Geschäftsgrundlage für Miet- und Pachtverhältnisse bedeuten kann. Damit hat er die Verhandlungsposition des Mieters gestärkt: Staatlich angeordnete Schließungen von Geschäften werden nun als Umstand gewertet, der zu einer Anpassung des Mietvertrages führen kann.

 Eine automatische Anpassung der Miete erfolgt aber nicht. Der Mieter kann sie nur verlangen, wenn er darlegen und beweisen kann, dass der Mietvertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen worden wäre, wenn die Parteien die Corona-bedingte Veränderung vorausgesehen hätten. Die Anpassung der Miete ist zudem nur möglich, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

Kompromiss und Dialog auf dem Weg aus der Corona-Krise

Nicht unerwähnt bleiben sollen auch Hilfsfonds – wie etwa des Immobilienunternehmens Deutsche Wohnen: Er umfasst 30 Millionen Euro und springt für Gewerbemieter ein, die ihre Miete mangels Einnahmen nicht mehr zahlen können, und auch für Vermieter, die finanziell nicht in der Lage sind, die Miete für einen gewissen Zeitraum zu stunden oder zu erlassen.

Allen Möglichkeiten gemein ist – wie sich unschwer erkennen lässt – die Bereitschaft zum Kompromiss, Dialog und einem guten gemeinsamen Umgang mit den anstehenden Gewerbemieten.

Dahingegen war die strikte Wortlautauslegung der Corona-Sonderregeln, die manche größeren Unternehmen ausnutzen wollten, nicht wirklich zielführend.

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Porträtfoto Anne-Kathrin Tögel
Anne-Kathrin Tögel Referatsleiterin Stadtentwicklung und Flächenpolitik