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Außenhandel leicht gemacht: Europa und Indonesien rücken zusammen

Handelsabkommen EU Indonesien

Bereits im Juni 2025 hatten sich Indonesiens Präsident Prabowo Subianto und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf ein Abkommen verständigt

© EU-Kommission / Dati Bendo

Am 23. September will die EU die seit neun Jahren andauernden Verhandlungen mit Indonesien über ein Handelsabkommen abschließen. Für die international eng vernetzte deutsche Wirtschaft sind das erfreuliche Nachrichten: Mit fast 300 Millionen Einwohnern ist Indonesien der größte Binnenmarkt der boomenden Vereinigung südostasiatischer Länder (Association of Southeast Asian Nations, ASEAN). 

Gerade in Zeiten globaler Zollkonflikte kommen rechtssicheren Beziehungen und dem Abbau von Handelshemmnissen mit dem G20-Mitglied eine große Bedeutung zu. Entscheidend sind dabei umfassende Erleichterungen bei der Marktöffnung: Statt oberflächlicher Vereinbarungen braucht es ein Abkommen, das alle wirtschaftsrelevanten Bereiche wie Marktzugang, regulatorische Kooperation und den Schutz geistigen Eigentums einschließt. Die Bundesregierung sollte sich daher innerhalb der EU für ein entsprechendes Verhandlungsergebnis einsetzen und anschließend eine rasche Ratifizierung vorantreiben.

Handelshürden abbauen und faire Regeln vereinbaren

Im Zuge der Verhandlungen gilt es, bestehende Hürden konsequent zu beseitigen. Derzeit führt die EU 17 offizielle Handelshemmnisse auf, die europäische Unternehmen in Indonesien belasten. Für die deutsche Wirtschaft besonders relevant sind die teils sehr hohen Importzölle, Import- und Exportrestriktionen, Lokalisierungsvorgaben sowie abgeschottete Beschaffungs- und Dienstleistungssektoren. Primäres Ziel für das EU-Indonesien-Abkommen sollte die Abschaffung dieser Handelsbeschränkungen sein.

Ein ehrgeiziges Antikorruptionskapitel würde Unternehmen zusätzlich das Wirtschaften vor Ort erleichtern. Zudem sollten beide Seiten wettbewerbs- und handelsverzerrende Praktiken verbieten – insbesondere Industriesubventionen und Vorteile für Staatsbetriebe. Ein spezielles Mittelstandskapitel könnte die Nutzung des Abkommens für kleine und mittlere Unternehmen vereinfachen, da diese von Handelshemmnissen überproportional betroffen sind. 

Für den Fall, dass Indonesien kein umfassendes Digitalkapitel mit Regeln etwa zum Verbot von Digitalzöllen akzeptiert, sollte die EU von einem solchen Kapitel absehen. Richtschnur im Bereich Nachhaltigkeit sollte die Abschlussfähigkeit des Abkommens bleiben. Durch die Verankerung international vereinbarter Klima- und Umweltschutz-Standards ließe sich der bilaterale Handel an gemeinsamen Regeln ausrichten, einseitige Maßnahmen könnten vermieden werden.

Marktzugang ausweiten 

Hohe Zölle und Handelshemmnisse erschweren es europäischen Unternehmen, Innovationen in Indonesien erfolgreich abzusetzen. Insbesondere die vielen sehr hohen und prohibitiv wirkenden Importzölle sowie weitere Einfuhrabgaben belasten deutsche Exporteure. In den vergangenen zehn Jahren wurden die Abgaben für eine Reihe von Waren erhöht, die in Konkurrenz zu lokalen Produkten stehen – darunter Elektronik, Fräsmaschinen, Chemikalien, Kosmetika, Arzneimittel, Wein und Spirituosen, Eisendraht und Drahtnägel. 

Das Abkommen muss Exportverboten einen Riegel vorschieben, denn gerade Deutschland als rohstoffarmes Land ist auf einen verlässlichen Zugang zu Rohstoffen angewiesen. Ebenso sollten der bilaterale Marktzugang im zunehmend wichtigen Dienstleistungshandel erleichtert und öffentliche Beschaffungsmärkte – auch auf subföderaler Ebene – geöffnet werden. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Standards würden das grenzüberschreitende Wirtschaften unkomplizierter gestalten. 

Unbürokratische Zoll- und Ursprungsregeln

Für den Erfolg des Abkommens ist eine praktikable Umsetzung entscheidend. Dazu braucht es klare und harmonisierte Regeln für den Warenursprung, die sich an bestehenden Abkommen orientieren. Die DIHK hat konkrete Vorschläge hierzu in einem Papier (PDF, 203 KB)zusammengefasst. Diese Regeln haben einen wichtigen Einfluss auf die Nutzung, Umsetzung und Anwendung der Abkommen. 

Geoökonomische Partnerschaft stärken

2024 betrug das indonesische Handelsvolumen mit Deutschland 7,3 Milliarden Euro, das mit der gesamten EU 27,3 Milliarden Euro. Der EU-Investitionsbestand in Indonesien belief sich 2023 auf über 25 Milliarden Euro. In den vergangenen 25 Jahren wuchs die aufstrebende indonesische Volkswirtschaft im Schnitt um fünf Prozent pro Jahr. 

Der Inselstaat spielt aber auch über reine Handelszahlen hinaus eine wichtige Rolle – sowohl als Mitglied der Transpazifischen Partnerschaft und der BRICS-Gruppe (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) als auch als OECD-Bewerber bei der Neugestaltung des Welthandelssystems in Reaktion auf die neue US-Handelspolitik. Daher sollte die EU den OECD-Beitritt Indonesiens aktiv unterstützen.

Das EU-Indonesien-Abkommen kann zugleich ein erster Schritt zu engeren Wirtschaftsbeziehungen mit Südostasien sein. Weitere Abkommen mit Thailand, Malaysia und den Philippinen sollten rasch folgen und mittelfristig in ein umfassendes EU-ASEAN-Handelsabkommen überführt werden. Auf diese Weise ließen sich die europäischen Lieferketten mit der gesamten Region nachhaltig stärken.

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Mann im Haus der Deutschen Wirtschaft
Klemens Kober Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen