
Unter welchen Umständen dürfen EU-Staaten ihren Unternehmen bei den oft erheblichen Dekarbonisierungsanstrengungen helfen?
© no_limit_pictures / iStock / Getty Images Plus
Unter welchen Umständen dürfen EU-Staaten ihren Unternehmen bei den oft erheblichen Dekarbonisierungsanstrengungen helfen?
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Der internationale Förderwettbewerb ist in vollem Gange – das zeigen Programme wie die chinesische Strategie "Made in China 2025", der amerikanische "CHIPS and Science Act" oder der koreanische "Chips Act". Auch die EU-Mitgliedstaaten unterstützen ihre Wirtschaft bei Investitionen auf vielfältige Weise. Um die Ziele Dekarbonisierung und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden, will die Kommission in dieser Woche einen neuen Beihilferahmen für nationalstaatliche Subventionen vorlegen: den "Clean Industrial State Aid Framework" (CISAF)
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt sicherzustellen, erlaubt die Europäische Kommission nationalstaatliche Beihilfen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür hat sie in den letzten Jahren einen Werkzeugkasten mit verschiedenen Instrumenten entwickelt, die den Mitgliedstaaten Möglichkeiten einräumen, ihre Unternehmen finanziell zu fördern. Dazu zählen auch der befristete Krisenrahmen für Beihilfen oder die sogenannten "Important Projects of Common European Interest" (IPCEI).
Der Leitgedanke dabei: Grundsätzlich sollten öffentliche Mittel vorrangig in die Verbesserung allgemeiner Standortbedingungen fließen, die der Breite der Wirtschaft zugutekommen können. Subventionen für einzelne Branchen oder Zielgruppen hingegen sollten allenfalls gezielt, effizient und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Eine enge Abstimmung mit der Wirtschaft und unter den EU-Staaten ist dabei unerlässlich.
Vor dem Hintergrund von staatlichen Beihilfen und günstigen Energiepreisen in anderen Weltregionen plant die EU-Kommission, den bisherigen Krisenrahmen mit dem CISAF maßgeblich zu erweitern. Ziel ist es, die industrielle Dekarbonisierung und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern – besonders in den Grundstoffindustrien.
Für eine gelingende Reform braucht es vor allem technologieoffene Förderkriterien, die unterschiedliche Wege zur CO₂-Reduktion in den Betrieben berücksichtigen – etwa die Elektrifizierung oder CO₂-Abscheidung (CCS). Entscheidend sind zugleich starke Impulse für echte Innovationen: Jeder Euro, der in etablierte Technologien fließt, fehlt beim Aufbau zukunftsfähiger, aber noch nicht wettbewerbsfähiger Lösungen sowie deren Markthochlauf. Beispiele für sinnvolle Anreize wären etwa Baukostenzuschüsse für Wasserstoffnetz-Anschlüsse oder einfache und mittelstandsfreundliche Klimaschutzverträge. Wichtig ist, dass die unternehmerische Freiheit bei der Wahl der Dekarbonisierungstechnologien nicht durch das Beihilferecht verzerrt wird.
Die Kommission plant außerdem, die IPCEIs zu vereinfachen und auf mehr Bereiche auszuweiten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten sie so in Zukunft eher eine Möglichkeit bieten, von nationalen Beihilfen zu profitieren – vorausgesetzt, der bürokratische Aufwand wird gleichzeitig spürbar reduziert.
Grundsätzlich verfolgen IPCEIs den Ansatz, neueste Technologien zur Marktreife zu bringen, große Infrastrukturen aufzubauen und dabei Verzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten ihren Fokus darauf richten, Europas Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken – durch strukturelle Investitionen in digitale Infrastruktur, Energienetze und Verkehrsachsen. Gleichzeitig braucht es gute Rahmenbedingungen für Innovationen und disruptive Technologien "made in Europe": weniger Bürokratie und mehr Handelsabkommen. Solche Maßnahmen stärken dauerhaft den gesamten Wirtschaftsstandort Europa – und wirken nachhaltiger als kurzzeitige Subventionen.