Pfadnavigation

Arbeitsprogramm für 2026 – Steuerrechtliche Schwerpunkte

Omnibus zu Steuern angekündigt
bab-2025-11-03-steuern

Die EU-Kommission plant zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen, unter anderem einen "Steuer-Omnibus"

© krisanapong detraphiphat / Getty Images

Am 21. Oktober hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 vorgelegt. Darin setzt sie folgende Prioritäten: Stärkung der der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit und der Sicherheit Europas. Das Potenzial des Binnenmarktes solle ausgeschöpft werden, und zwar bei Vereinfachung der EU-Vorschriften und dem Erhalt des europäischen Sozialmodells.

Insgesamt möchte die EU-Kommission im kommenden Jahr 38 neue Initiativen starten, in etwa die Hälfte davon mit einem messbaren Schwerpunkt auf Vereinfachung. Eine dieser Initiativen wird ein "Steuer-Omnibus" sein: ein Gesetzgebungsvorschlag, der Steuerregeln in verschiedenen bestehenden Normensammlungen (Richtlinien oder Verordnungen) vereinfachen soll, als Alternative zur Aufteilung auf zahlreiche Änderungs-Richtlinien und -Verordnungen. 

Da das Arbeitsprogramm zahlreiche Initiativen und Aufgaben umfasst, wirbt die Kommission für eine zeitnahe Annahme ihres Budgetvorschlags aus dem Sommer, der sich auf fast 2 Billionen Euro beläuft. 

Mit Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen in der EU sind Einträge in Anhang 4 (Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission innerhalb von sechs Monaten zurückzuziehen beabsichtigt) und 3 (weiterhin zu beratende Vorschläge) für die Unternehmen interessant: Nach langem Festhalten entschließt sich die EU-Kommission dazu, ihre Vorschläge für eine steuerliche Berücksichtigung der Eigenkapitalfinanzierung (DEBRA, von 2021) und für eine Finanztransaktionsteuer (FTT, seit 2013) zurückzuziehen. Beide waren von der Wirtschaft als unzureichend beziehungsweise im Fall der FTT, als kontraproduktiv kritisiert worden. Auch ihr Vorschlag zur Verrechnungspreisgestaltung (Transfer pricing von 2023) konnte die Unternehmen nicht überzeugen. 

Andere Steuer-Dossiers – auch schon vor Jahren von der Kommission vorgeschlagen – würde sie gerne in Kraft sehen. Hierzu gehören BEFIT (ein Rahmen für die Körperschaftseuer), HOT (Sitzlandbesteuerung für KMU), zwei Vorschläge zur Abschaffung der 150 Euro-Wertgrenze (einmal Mehrwertsteuer, einmal Zoll), eine Änderung des Energiesteuer-Rahmens sowie zwei Digitalsteuer-Entwürfe von 2018.

Kontakt

Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern