Insgesamt möchte die EU-Kommission im kommenden Jahr 38 neue Initiativen starten, in etwa die Hälfte davon mit einem messbaren Schwerpunkt auf Vereinfachung. Eine dieser Initiativen wird ein "Steuer-Omnibus" sein: ein Gesetzgebungsvorschlag, der Steuerregeln in verschiedenen bestehenden Normensammlungen (Richtlinien oder Verordnungen) vereinfachen soll, als Alternative zur Aufteilung auf zahlreiche Änderungs-Richtlinien und -Verordnungen.
Da das Arbeitsprogramm zahlreiche Initiativen und Aufgaben umfasst, wirbt die Kommission für eine zeitnahe Annahme ihres Budgetvorschlags aus dem Sommer, der sich auf fast 2 Billionen Euro beläuft.
Mit Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen in der EU sind Einträge in Anhang 4 (Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission innerhalb von sechs Monaten zurückzuziehen beabsichtigt) und 3 (weiterhin zu beratende Vorschläge) für die Unternehmen interessant: Nach langem Festhalten entschließt sich die EU-Kommission dazu, ihre Vorschläge für eine steuerliche Berücksichtigung der Eigenkapitalfinanzierung (DEBRA, von 2021) und für eine Finanztransaktionsteuer (FTT, seit 2013) zurückzuziehen. Beide waren von der Wirtschaft als unzureichend beziehungsweise im Fall der FTT, als kontraproduktiv kritisiert worden. Auch ihr Vorschlag zur Verrechnungspreisgestaltung (Transfer pricing von 2023) konnte die Unternehmen nicht überzeugen.
Andere Steuer-Dossiers – auch schon vor Jahren von der Kommission vorgeschlagen – würde sie gerne in Kraft sehen. Hierzu gehören BEFIT (ein Rahmen für die Körperschaftseuer), HOT (Sitzlandbesteuerung für KMU), zwei Vorschläge zur Abschaffung der 150 Euro-Wertgrenze (einmal Mehrwertsteuer, einmal Zoll), eine Änderung des Energiesteuer-Rahmens sowie zwei Digitalsteuer-Entwürfe von 2018.