Vorhandene Schwachstellen anzusprechen, ist aus Sicht der Wirtschaft sinnvoll, wenn man einer unkritischen Übernahme von charakteristischen Elementen der Aufbau- und Resilienzfazilität in den künftigen Mehrjahres-Finanzrahmen der EU entgegenwirken möchte. Eine verantwortungsvolle, nachhaltige Haushaltspolitik ist auch auf EU-Ebene ein wichtiger Standortfaktor - sie schafft einen finanziellen Spielraum, um mit öffentlichen Investitionen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu stärken.
Der Corona-Aufbaufonds der EU, ARF, ist nach Auffassung der Prüfer des EuRH weder ausreichend transparent noch ausreichend leistungsorientiert. Das hat die Kontrollbehörde in ihrer Analyse festgehalten. Die Prüfer erkennen an, dass die EU mit dem Post-Corona-Aufbaufonds Neuland betreten und unter erheblichem Zeitdruck gestanden habe. Daraus resultierende Schwachstellen müssten für die Zukunft aus Sicht des EuRH behoben werden. Nur so könne das Geld der Steuerzahler und die finanziellen Interessen der EU ausreichend geschützt werden.
Die wesentlichen Kritikpunkte der Prüfer sind: Der Leistungsgedanke spiele bei der ARF keine ausreichende Rolle, weil die EU-Kommission zu wenig Daten über Ergebnisse ihrer Förderung sammle. EU-Zahlungen würden nicht an Kosten gekoppelt. Die Kontrollen sind nicht streng genug und es würden zu wenige Rückforderungen durchgesetzt. Für die Zukunft raten die Prüfer von Förderinstrumenten ab, bei denen der Geldgeber weder Überblick über die konkreten Kosten noch über die Endempfänger der Zahlungen habe.
Die ARF wurde 2021 zu Krisenzeiten eingerichtet. Aus ihr werden, noch bis Ende 2026, Reformmaßnahmen und Investitionen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem ökologischen oder dem digitalen Wandel finanziert. Um Geld zu erhalten, müssen die Staaten im Voraus mit der Kommission vereinbarte Etappenziele erreichen. Die Zahlungen sind nicht mit nachweisbaren Kosten verknüpft. Stattdessen lege die ARF das Augenmerk zu stark auf Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Wiederaufbaupläne. Die ARF wird fast vollständig durch Kredite finanziert. Da die Zinssätze nur zu Beginn niedrig gewesen sind, könnten sich die Finanzierungskosten insgesamt verdoppeln. Zusätzlich zu den Tilgungszahlungen wird dieser Umstand künftige EU-Haushalte stark belasten.
Während die politischen Diskussionen über den langfristigen EU-Haushalt für die Zeit nach 2027 laufen, weisen die Prüfer auf mehrere Probleme mit der ARF hin. Zunächst vertreten sie die Auffassung, dass es sich bei der ARF nicht wirklich um einen leistungsbasierten Finanzierungsmechanismus handelt. Darüber hinaus könnten die Effizienz der Ausgaben und das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht ermittelt werden, da die EU-Kommission keine Daten zu den tatsächlichen Kosten erhebe und nur wenige Informationen über die Ergebnisse vorlägen. Insgesamt verlasse sich die Kommission zu sehr darauf, dass die Empfängerländer Regelverstöße selbst aufdeckten. Sie selbst habe nur in Ausnahmefällen die Befugnis, Rechtsbrüche anzukreiden und Gelder zurückzufordern. Manche Mitgliedstaaten erhielten hohe Zahlungen noch bevor sie vereinbarte Projekte abschlössen.
Zur Jahresmitte 2025 will die Kommission den Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2027 vorlegen. Sicher wird es dabei auch um die Frage gehen, ob man der berechtigten Kritik des EuRH nicht mit spürbaren Kofinanzierungsraten der Mitgliedstaaten begegnen kann.