Kernstück des Vorschlags ist die Einführung eines Schwellenwerts von 50 Tonnen CBAM-pflichtige Liefermenge pro Jahr anstelle des bisher gültigen Schwellenwertes von 150 Euro pro einzelner Lieferung. Unternehmen, die weniger als diese Menge an betroffenen Waren importieren, werden künftig von den CBAM-Pflichten ausgenommen. Damit sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden. Zusätzlich ist vorgesehen, die Zahlungsverpflichtung für CBAM-Abgaben um ein Jahr zu verschieben: Sie soll laut Vorschlag erst ab 2027 gelten. Wenn auch der Umweltausschuss zustimmt, kann die Entscheidung im EP-Plenum schon im Mai und im Ministerrat schon im Frühsommer stattfinden. Das wäre eine für die EU schnelle und für die Unternehmen enorm hilfreiche Entscheidung.
Die Änderungen sind Teil einer umfassenden Omnibus-Initiative der Kommission, mit der auch weitere EU-Vorschriften vereinfacht und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden sollen.
Neben dem Handelssausschuss (INTA) muss noch der federführende Umweltausschuss (ENVI) den Vereinfachungen im Rahmen des Omnibuspakets I zustimmen, bevor dann im Plenum über den Vorschlag entschieden werden kann.