Dieser sieht neben der Festlegung von Höchstgrenzen für Zahlungsfristen unter anderem die Benennung nationaler Durchsetzungsbehörden mit tiefgreifenden Eingriffs- und Untersuchungskompetenzen vor. Im Rat haben mehrere Mitgliedstaaten die EU-Kommission aufgefordert, ihren Verordnungsvorschlag zurückzuziehen und durch eine Neufassung der geltenden Zahlungsverzugsrichtlinie zu ersetzen.
Im Juli 2025 hat die EU-Kommission nun eine Konsultation zum Thema Zahlungsverzug gestartet, die sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 749 Beschäftigten richtet. Nach Angaben der EU-Kommission sei es Ziel der Umfrage, Informationen zu den Ansichten der Interessenträger über politische Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs sowie zu den Auswirkungen des Zahlungsverzugs auf die Interessenträger zu sammeln. Die gesammelten Informationen sollen so dem Verständnis dienen, wie das Problem des Zahlungsverzugs angegangen werden könne.
Der Umfragebogen, bestehend aus zwölf Fragen, kann noch bis zum 25. September 2025 ausgefüllt werden.