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Der noch von der alten Bundesregierung beschlossene und vom Bundesrat bisher nicht beschlossene Entwurf zur Änderung der GewAbfV sieht einheitliche Dokumentationsvorlagen vor.
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Der noch von der alten Bundesregierung beschlossene und vom Bundesrat bisher nicht beschlossene Entwurf zur Änderung der GewAbfV sieht einheitliche Dokumentationsvorlagen vor.
Die allgemeine Bewertung der Dokumentationspflicht durch die teilnehmenden Unternehmen fiel laut Bericht unterschiedlich aus. Kleine und mittlere Unternehmen berichteten demnach von Überforderungen. Behörden meinen dagegen, die Umsetzung der Anforderungen dadurch besser vollziehen zu können. Sie äußerten zudem den Wunsch, dass BMUV und BMWK "noch einmal gemeinsam auf die Kammern zugehen, um diese an ihre Beratungspflicht hinsichtlich der getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung von gewerblichen Abfällen nach § 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu erinnern."
Im Praxis-Check wurden laut Bericht ausfüllbare PDFs verwendet. Die Anregungen zur Änderung der Dokumentationsvorlagen sollen über die Länder im Bundesrat umgesetzt werden. Außerdem seien Ausfüllhilfen und die Anpassung der Vollzugshinweise M34 der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) geplant.
Die geplante Änderung der GewAbfV durch die Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen liegt derzeit zur Beratung im Bundesrat. Da die Ausschüsse die Befassung immer wieder vertagt haben, kam es dort bisher nicht zur Abstimmung. Auch in der Sitzung am 13. Juni hat es die Verordnung jedoch nicht auf die Tagesordnung geschafft.
Den Ergebnisbericht zum Praxis-Check finden Sie hier:
BMUKN: Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung | Gesetze und Verordnungen
Zu den Drucksachen des Bundesrates zur geplanten Verordnungsänderung gelangen Sie hier: Link