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Die Interessen der Wirtschaft in nationalen und europäischen Gesetzen berücksichtigen

Die Politik nutzt die Expertise der Wirtschaft

Politiker können nicht auf alle Sachgebieten, die rechtlich geregelt werden müssen, Experten sein. Um zu verhindern, dass Gesetze aus diesem Grund unvollständig oder fehlerhaft ausfallen, sehen die Geschäftsordnungen des Bundestages und der Bundesregierung vor, in den Gesetzgebungsverfahren den Sachverstand der Verbände zu nutzen.

Die DIHK kommt diesem Auftrag nach und bringt ihre Expertise in die nationalen Gesetzgebungsprozesse ein, die für die deutschen Unternehmen von Belang sind. So ist gewährleistet, dass die Interessen der hiesigen Wirtschaft Berücksichtigung finden und rechtliche Regeln ausgewogen formuliert sind.

Vor dem Hintergrund, dass die europäische Gesetzgebung die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften in Deutschland immer stärker mitbestimmt, wirkt die DIHK darüber hinaus auch beratend an der Formulierung von EU-Normen und ihrer Umsetzung in nationales Recht mit.