Die sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) wird durch die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) konkretisiert. Diejenigen Unternehmen, welche in den letzten Jahren bereits nicht finanzielle Erklärungen abgeben mussten, sind bereits für das aktuelle Geschäftsjahr berichtspflichtig nach den ESRS. Alle anderen großen Unternehmen müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts erstellen.
Neben den ESRS wurden zwischenzeitlich (unverbindliche) Leitlinien und Q&A der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sowie FAQ der EU-Kommission veröffentlicht. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat zudem verschiedene Erstanwender-Foren durchgeführt.
Hier geht es zur Einladung und Anmeldemöglichkeit: https://event.dihk.de/b?p=spotlightESRS14102024