Nach längeren Verhandlungen haben Vertreter des Parlaments und der Mitgliedstaaten eine vorläufige Einigung erzielt. Die Corona-Pandemie und damit zusammenhängende Probleme bei Gutscheinlösungen waren, ebenso wie der Konkurs von Thomas Cook, Auslöser für eine Überarbeitung.
Als grundlegende Änderung wurden neue Definitionen beschlossen. Die bisherigen "verbundenen Reiseleistungen" sind nicht mehr Teil des Gesetzes, nun gibt es nur noch Pauschalreise-Pakete oder separate Reiseleistungen, verbunden mit neuen Informationspflichten. Im Bereich der Gutscheinlösungen soll der Verbraucherschutz gestärkt werden. Kunden können innerhalb von 14 Tagen Gutscheine ablehnen und Erstattungen verlangen, zudem wird klar festgelegt, wofür Gutscheine ausgegeben werden können.
Neue Regeln zu Stornierungen und Abbrüchen legenunter anderemfest, wann Verbraucher beim Konkurs von Anbietern eine Rückerstattung erhalten. Ebenso wird definiert, wann eine Reise abgebrochen werden kann, und dass z.B. eine offizielle Reisewarnung allein dafür nicht ausreicht, da diese zwischen den verschiedenen EU-Staaten nicht koordiniert ausgegeben werden.
Die Höhe der Strafen für Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, wird nach wie vor von den Mitgliedstaaten, nicht der EU, festgelegt. Ebenso gibt es keine EU-weite Maximalhöhe für Vorauszahlungen – dies kann aber von den Mitgliedstaaten individuell bestimmt werden. Der im Vorfeld umstrittene Mechanismus zum Beschwerdemanagement wird hingegen EU-weit verpflichtend.
Die Vereinbarung muss noch formell vom EU-Parlament und vom Rat angenommen werden, was voraussichtlich Anfang 2026 der Fall sein wird. Danach haben die EU-Staaten 28 Monate, um die Regeln der Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und weitere sechs Monate, bevor diese dann angewendet werden.