Die Empfehlung (EU) 2025/1710 wurde im Amtsblatt der EU am 5. August 2025 veröffentlicht. Sie richtet sich sowohl an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, wie auch an Unternehmen, Finanzinstitute, etc. und die Mitgliedstaaten. Unternehmen, Finanzinstitute, etc. sollen ihre Informationsersuchen gegenüber KMU soweit wie möglich auf die VSME-Informationen beschränken. Die Mitgliedstaaten sollen KMU sensibilisieren und die Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU fördern sowie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Marktdurchsetzung des VSME zu fördern.
Der eigentliche Standard ist in Anhang 1 enthalten. In Anhang 2 finden sich die Leitlinien, die die Anwendung der Abgabepflichten erleichtern sollen, mit Erläuterungen, Rechenbeispielen/Formeln, Links zu Datenbanken unter anderem Ergänzend stellt die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) Schulungsmaterialien zur Verfügung.
Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag zum sogenannten Omnibus-Verfahren zur Vereinfachung unter anderem auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen, dass ein VSME künftig als Obergrenze für die Informationen in der Wertschöpfungskette in der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie selbst verankert werden soll. Ergänzend soll ein VSME dann auch als delegierte Verordnung durch die EU-Kommission, gegebenenfalls mit weiteren Änderungen, erlassen werden.