Auch in den vorhergehenden Berichten von Enrico Letta zur Zukunft des Binnenmarktes und von Mario Draghi zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der Union findet sich das 28. Regime als Lösungsansatz zur Stärkung des EU-Binnenmarktes und zur Steigerung der Attraktivität der Union als Standort für Unternehmen.
Mit der Vorlage des Berichtsentwurfs skizziert MdEP René Repasi nun seine Vorstellungen für ein solches 28. Regime und wird dieses in den nächsten Wochen mit den anderen Abgeordneten diskutieren. Ziel ist ein Initiativbericht des Europäischen Parlaments.
Der Berichtsentwurf fokussiert sich auf die gesellschaftsrechtlichen Elemente. Er schlägt Regelungen für eine nationale Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne Kapitalmarktorientierung auf Basis (teil)harmonisierter Regelungen vor. Diese soll von natürlichen sowie juristischen Personen mit Wohn- beziehungsweise Satzungssitz in der EU gegründet werden können. Diese European Start-Up and Scale-Up company (ESSU) soll mittels einfacher elektronischer Gründung innerhalb von 48 Stunden in einem einheitlichen digitalen EU-Register mit einer europäischen Identifizierungsnummer registriert werden können. Die ESSU soll allen Branchen offenstehen und mit einem Nennkapital von mindestens 1 Euro gegründet werden können. 25 Prozent der Gewinne sollen in eine Rücklage eingelegt werden müssen, bis das jeweilige nationale Mindestkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung erreicht ist. Digitale Formate, Mustersatzungen et cetera sollen die Gründer und Gesellschafter unterstützen.