Pfadnavigation

EU-Kommission schlägt Delegierten Rechtsakt für CO2-armen Wasserstoff vor

Bild2

© Bloomberg Creative / Bloomberg Creative Photos / Getty Images

Die Europäische Kommission hat eine Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen für den sogenannten CO2-armen Wasserstoff eingeführt. Dieser Schritt schafft einen klaren Rechtsrahmen, der Investitionssicherheit bietet und die Dekarbonisierung in Europa vorantreibt. Die Initiative ist ein zentraler Baustein für die Klimaneutralität der EU bis 2050 und bietet mehr Klarheit für die Definition und Nutzung von CO2-armem Wasserstoff.

Am 8. Juli hat die Europäische Kommission eine umfassende Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen für CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffe vorgeschlagen. Diese Methode ergänzt bestehende Verfahren für erneuerbare Energieträger (sog. RFNBO) und vervollständigt den EU-Rechtsrahmen für Wasserstoff. Ein entscheidender Schritt, der Rechtssicherheit schafft und den Ausbau der Produktion von sauberem Wasserstoff in Europa beschleunigt.

CO2-armer Wasserstoff muss einen Schwellenwert von 70% Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen erreichen. Emissionen der Vorkette, also des Produktionsprozesses, sollen auch darin einfließen. Er kann durch verschiedene Methoden erzeugt werden, darunter Erdgas mit CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS) sowie CO2-armer Strom. Die Methodik berücksichtigt die Vielfalt der Energiemixe in den Mitgliedstaaten und bietet einen flexibleren Rahmen.

Diese Initiative ist von zentraler Bedeutung für die Dekarbonisierung von Sektoren, in denen Elektrifizierung keine praktikable Option ist, wie Luftfahrt, Schifffahrt und bestimmte industrielle Prozesse und mit Blick auf die Importe aus dem Ausland. Sie trägt zur Verwirklichung der EU-Klimaneutralitätsziele bei und kann den Markthochlauf für des europäischen Wasserstoffsektors fördern.

Des Weiteren wird die Kommission die Auswirkungen alternativer Wege auf das Energiesystem und die Emissionseinsparungen bewerten. Eine öffentliche Konsultation zur Methodik für die Nutzung von Strombezugsverträgen für Kernenergie ist für 2026 geplant, um Klarheit bei der Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff aus nuklearen Quellen zu schaffen.

Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt, die zwei Monate Zeit haben, um ihn anzunehmen oder abzulehnen. Dieser Prozess folgt einem intensiven Konsultationsprozess mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten und ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie