Der vorgelegte Vorschlag ist Bestandteil eines neuen Verordnungsentwurfs zur Fortschreibung des EU-Klimagesetzes und enthält auch erste Leitlinien zum Einsatz internationaler Emissionsgutschriften, zur Integration dauerhafter CO2-Entnahmen und zu neuen Flexibilitätsmechanismen im EU-Emissionshandel.
Der Verordnungsentwurf unterstreicht ausdrücklich, dass das 90 Prozent-Ziel unter Berücksichtigung technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aspekte erreicht werden soll. Neu ist zudem die geplante Öffnung für internationale Kooperationsmechanismen nach Artikel 6 des Pariser Abkommens: Die Kommission schlägt vor, ausgewählte internationale Emissionsgutschriften unter klaren Bedingungen und Qualitätskriterien für die EU-Treibhausgasminderungen einzubeziehen, in Höhe von maximal 3 Prozent der EU-Nettoemissionen von 1990.
Eine weitere Neuerung ist die beabsichtigte Integration dauerhafter CO2-Entnahmen in den EU-Emissionshandel. Technologien wie Direct Air Capture and Storage (DACCS) oder die unterirdische Speicherung von biogenem CO2 könnten künftig in die Marktarchitektur aufgenommen werden. Die Verordnung sieht hierzu vorbereitende Analysen und regulatorische Weichenstellungen vor.
Schließlich enthält der Vorschlag auch Überlegungen zu Flexibilitätsmechanismen. Diese sollen den Mitgliedstaaten und betroffenen Wirtschaftssektoren helfen, das 90 Prozent-Ziel in unterschiedlichen Startpositionen effizient und tragfähig zu erreichen. Dazu zählen sektorspezifische Übergangsfristen, Mechanismen zur Anerkennung früherer Klimaschutzmaßnahmen sowie Möglichkeiten zur Koordination mit bestehenden nationalen Zielsetzungen.
Für die Unternehmen hat der Vorschlag weitreichende Folgen. Die DIHK und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) haben bereits letztes Jahr eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen eines 90 Prozent-Klimaziels für Deutschland untersucht und zu dem Ergebnis kommt, dass das vorgeschlagene Klimaziel 2040 auf optimistischen Annahmen beruht, beispielsweise in Bezug auf die Verfügbarkeit von Technologien, Fachkräften, Rohstoffen und den Mitteln für Investitionen. Wenn diese nicht eintreten, drohen aus Sicht der DIHK und des VKU mehr Regulierung, steigende Kosten sowie politische und wirtschaftliche Verwerfungen.