Die neue Kategorie soll Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und entweder einem Umsatz von bis zu 150 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 129 Millionen Euro von einigen bürokratischen Verpflichtungen entlasten. Sie schließt sich an die weiterhin geltende Definition für KMU von 2003 an. Die Konsultationen zu den Kommissionsvorschlägen in Bezug auf Small Mid Caps sind bis Ende Juli geöffnet: Konsultation zur Änderung der Verordnungen und Konsultation zur Änderung der Richtlinien.
Weiterhin soll die Digitalisierung der oben genannten Anforderungen Unternehmen ermöglichen Informationen leichter einzureichen und mit ihren Produkten zu verteilen. Die nationalen Behörden könnten so die Einhaltung der Vorschriften effizienter überprüfen. Zukünftig soll die Konformitätserklärung in elektronischer Form erstellt werden. Sie muss auch nicht mehr dem Produkt in Papierform beigefügt werden, sondern soll als maschinenlesbarer Code oder über eine Internetadresse abrufbar sein. Auch dazu konsultiert die EU-Kommission die Änderung bestehender Richtlinien und bestehender Verordnungen bis zum 27. Juli.
Als nächstes werden die Vorschläge der EU-Kommission von Rat und EU-Parlament beraten und verabschiedet werden.