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EU-Kommission schlägt Rechtsakt für CO₂-armen Wasserstoff vor

Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
Wasserstofftank mit der Aufschrift "H₂"

Die EU-Kommission hat klare Kriterien für die Einstufung von Wasserstoff als CO₂-arm festlegt

© Scharfsinn86 / iStock / Getty Images

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli eine Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen für "blauen", dem sogenannten CO₂-armen Wasserstoff eingeführt. Dieser Schritt schafft einen klaren Rechtsrahmen, der Investitionssicherheit bietet und die Dekarbonisierung in Europa vorantreibt.

Die Initiative ist ein zentraler Baustein für die Klimaneutralität der EU bis 2050 und bietet mehr Klarheit für die Definition und Nutzung von CO2-armem Wasserstoff.

Dieser muss laut EU-Kommission einen Schwellenwert von 70 Prozent Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen erreichen. Er kann durch verschiedene Methoden erzeugt werden, darunter Erdgas mit CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS) sowie CO2-armer Strom. Die Methodik berücksichtigt die Vielfalt der Energiemixe in den Mitgliedstaaten und bietet einen flexiblen Rahmen.

Die Initiative ist von zentraler Bedeutung für die Dekarbonisierung von Sektoren, in denen Elektrifizierung keine praktikable Option ist, wie Luftfahrt, Schifffahrt und bestimmte industrielle Prozesse. Sie trägt zur Verwirklichung der EU-Klimaneutralitätsziele bei und kann den Markthochlauf des europäischen Wasserstoffsektors fördern.

Des Weiteren wird die Kommission die Auswirkungen alternativer Wege auf das Energiesystem und die Emissionseinsparungen bewerten. Eine öffentliche Konsultation zur Methodik für die Nutzung von Strombezugsverträgen für Kernenergie ist für 2026 geplant, um Klarheit bei der Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff aus nuklearen Quellen zu schaffen.

Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt, die zwei Monate Zeit haben, um ihn anzunehmen oder abzulehnen. Dieser Prozess folgt einem intensiven Konsultationsprozess mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten und ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie

Kontakt

Hilden, Marlon
Marlon Hilden Referatsleiter europäische und internationale Energie- und Klimapolitik