Insbesondere die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen soll gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft intensiviert werden.
Die Kommission reagiert damit auf strukturelle Hürden, die dem Marktransfer und der Skalierung von Innovationen bislang im Wege stehen. Dazu zählen zum Beispiel die unzureichende Nutzung geistiger Eigentumsrechte, das Fehlen von Testumgebungen und regulatorischen Reallabore, ein erschwerter Zugang zu öffentlichen Aufträgen sowie ein Mangel an Skalierungsmöglichkeiten und Fachtalenten.
Mit dem Innovationsgesetz will die Kommission zentrale Wachstumshemmnisse abbauen und europäischen Unternehmerinnen und Unternehmern die nötigen Instrumente an die Hand geben, um im EU-Binnenmarkt erfolgreich zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum geplanten Europäischen Innovationsgesetz ("European Innovation Act") gestartet. Noch bis zum 30. September können sich Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Investoren und weitere Interessierte über das EU-Portal "Have your Say" beteiligen. Ergänzend wurde ein "Call for Evidence" veröffentlicht.