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EU-Kommission stellt Maßnahmen zur Vereinfachung der EU-Haushaltsregeln vor

Wirtschaftspolitische Steuerung soll erleichtert werden
Holzstempel steht auf einem Stempelkissen und trägt die Aufschrift "Bürokratie"

Die Vereinfachungen sollen zu einem wettbewerbsfähigeren Europa beitragen

© gopixa / iStock / Getty Images Plus

Die Europäische Kommission schlägt Änderungen am erst im vergangenen Jahr überarbeiteten "Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung" mit dem Ziel vor, den Berichtsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern.

Damit weitet die Kommission ihre Bürokratieabbau-Initiative vom privaten auf den öffentlichen Sektor aus. Unternehmen können davon mittelbar profitieren. Dazu müsste Deutschland freiwerdende Verwaltungskapazitäten für die Bearbeitung ihrer Anträge nutzen. 

Die Änderungen zielen auf eine Reduzierung des Berichterstattungs- und Verwaltungsaufwands ab, die mit den europäischen Haushalts- und Schuldenregeln für die Mitgliedstaaten einhergeht. Außerdem sollen die Regeln für eine bestimmte Gruppe von Staaten – solche, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören und mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert sind – gestrafft werden.

Unter anderem verfolgt die Kommission bei der Verhängung finanzieller Sanktionen zulasten von "Schuldensündern" einen abgestuften Ansatz, der mit dem geänderten "korrektiven Arm" des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vereinbar ist. Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die in der Vergangenheit von finanziellen Schwierigkeiten betroffen waren und die finanziell unterstützt worden sind, sollen nach Abschluss des Programms zwar noch verstärkt, insgesamt aber weniger engmaschig überwacht werden. Die Intensität der Überwachung soll besser an die Höhe des Rückzahlungsrisikos angepasst werden. Gleichzeitig soll die maximale finanzielle Strafe bei Haushaltsverstößen anfänglich von 0,05 auf 0,02 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesenkt werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen der Vereinfachungsagenda, die die Kommission im Februar 2025 in einer Mitteilung "Ein einfacheres und schnelleres Europa" angekündigt hatte. Zuvor, im April 2024, hatte die EU ihre Reform der Regeln zur Haushaltsüberwachung der Mitgliedstaaten beschlossen. Diese Regeln schreiben weiterhin strikte Defizit- und Schuldenobergrenzen von drei beziehungsweise 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung vor, sehen aber – innerhalb gewisser Mindeststandards ("Safe-guards") – auch Erleichterungen für die EU-Mitglieder vor. Derzeit befinden sich insgesamt neun EU-Mitglieder - darunter Frankreich, Italien und Polen – wegen Überschreitung der 3-Prozent-Grenze in einem Defizitverfahren.

Das vorgestellte Paket ist Teil einer umfassenden Offensive zum Bürokratieabbau. Sowohl der Rat der EU als auch das Europäische Parlament müssen ihm zustimmen. Bislang hat die EU-Kommission sechs sogenannte Omnibus-Pakete vorgeschlagen, die Unternehmen von Berichtspflichten in Bereichen von Verteidigung bis Nachhaltigkeit entlasten sollen. Vier weitere Pakete sollen bis Jahresende folgen.

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Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern