Das vorgeschlagene Paket besteht aus einer gemeinsamen Mitteilung und einer neuen Verordnung. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen dazu führen, dass sich auch das Militär – ähnlich wie jetzt schon Autos und Menschen – im Notfall frei durch Europa bewegen können soll.
Zentrale Maßnahmen umfassen dabei die ...
- ... Beseitigung regulatorischer Hindernisse: Einführung der ersten EU-weit harmonisierten Vorschriften zur militärischen Mobilität und Festlegung klarer Regeln und Verfahren für grenzüberschreitende Truppenbewegungen, mit einer Bearbeitungszeit von maximal drei Tagen und vereinfachten Zollformalitäten.
- ... Schaffung eines Notfallrahmens: ein neues europäisches System zur Verbesserung der militärischen Mobilität (EMERS) für beschleunigte Verfahren und vorrangigen Zugang zu Infrastruktur, das die im Rahmen der EU oder der NATO tätigen Streitkräfte unterstützt.
- ... Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur: Modernisierung wichtiger militärischer Mobilitätskorridore der EU nach Dual-Use-Standards und Schutz strategischer Infrastruktur mit einem neuen Instrumentarium zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit. Gezielte Investitionen sollen die Cybersicherheit, die Energiesicherheit und die Einsatzbereitschaft sowohl in Friedens- als auch in Krisenzeiten stärken.
- ... Bündelung und gemeinsame Nutzung von Fähigkeiten: Verbesserung der Bereitschaft, Solidarität und Verfügbarkeit militärischer Mobilitätsfähigkeiten für die Mitgliedstaaten durch die Einführung eines Solidaritätspools und die Möglichkeit zur Schaffung eines digitalen Informationssystems für militärische Mobilität.
- ... Stärkung der Governance und Koordinierung: Eine neue Gruppe für militärische Mobilität und Transport sowie ein verstärkter TEN-T-Ausschuss (Trans-European Transport Network) werden die Umsetzung leiten und die Einsatzbereitschaft überwachen, unterstützt durch nationale Koordinatoren für grenzüberschreitende Militärtransporte in allen Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission leitet den Gesetzesvorschlag an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat weiter, damit die Vorschläge gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verhandelt und angenommen werden.