Der neue Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF) bildet die Grundlage für die Harmonisierung technischer Vorschriften im Binnenmarkt. Er regelt unter anderem die CE-Kennzeichnung, die Konformitätsbewertung und die Akkreditierung von Prüfstellen. Die Kommission strebt eine Vereinfachung der Vorschriften, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands sowie eine bessere Kohärenz zwischen verschiedenen Produktsektoren an. Die Überarbeitung soll zudem die Resilienz des Binnenmarkts stärken und die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen fördern.
Die zweite Konsultation widmet sich der Wirksamkeit der Marktüberwachungsverordnung. Diese soll gewährleisten, dass nur konforme und sichere Produkte auf dem Binnenmarkt verfügbar sind. Die Kommission prüft, wie effektiv die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungs- und Zollbehörden funktioniert und ob die bestehenden Instrumente ausreichen, um unsichere Produkte vom Markt fernzuhalten. Ein Fokus liegt auf der besseren Koordinierung und Durchsetzung.
Die Konsultationen gehen noch bis zum 4. Februar 2026. Sie sind Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Binnenmarkts und zur Förderung eines nachhaltigen, digitalen und innovationsfreundlichen Wirtschaftsumfelds. Die Ergebnisse sollen direkt in die Ausarbeitung des EU-Product Act einfließen.