Die Verordnung soll die im Abkommen enthaltenen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse in das EU-Recht überführen. Damit soll sichergestellt werden, dass Schutzmaßnahmen rasch und wirksam angewandt werden können, wenn Einfuhren von Mercosur-Partnern einen ernsthaften Schaden verursachen oder zu verursachen drohen.
In der Verordnung ist festgelegt, wie die EU Zollpräferenzen für Agrareinfuhren aus dem Mercosur vorübergehend aussetzen kann, wenn diese Einfuhren den Herstellern in der EU Schaden zufügen. Sie baut auf bestehenden EU-Schutzinstrumenten auf, führt jedoch schnellere Verfahren und einfachere Auslösemechanismen ein. Untersuchungen können auf Antrag der Mitgliedstaaten oder der Industrie rasch eingeleitet werden, wenn es Beweise dafür gibt, dass die Einfuhren stark zunehmen oder die EU-Märkte beeinträchtigen.
Bei sensiblen Erzeugnissen wie Rindfleisch, Geflügel, Milchprodukte, Zucker und Ethanol wird eine Preisunterbietung um 10 Prozent bei diesen Erzeugnissen in Verbindung mit entweder einem Anstieg der zu Präferenzbedingungen eingeführten Mengen um 10 Prozent oder einem Rückgang der Einfuhrpreise um 10 Prozent in der Regel als ausreichender Grund für die Einleitung einer Untersuchung betrachtet.
Im Rahmen der Untersuchung werden Faktoren wie Einfuhrmengen, Preisentwicklungen und die Auswirkungen auf Produktion, Absatz, Beschäftigung und Gewinne im betroffenen EU-Sektor untersucht. Bei sensiblen Erzeugnissen werden die Untersuchungen innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, und in dringenden Fällen können innerhalb von 21 Tagen vorläufige Maßnahmen eingeführt werden.
Die EU-Kommission wird die Einfuhren der als sensibel eingestuften Erzeugnisse regelmäßig überwachen und dem Parlament und dem Rat alle sechs Monate über die Marktentwicklungen und etwaigen drohenden Schaden für Hersteller in der EU Bericht erstatten. Sobald das Europäische Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, werden die beiden gesetzgebenden Organe die Arbeit an der Verordnung über die Schutzklausel abschließen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie von beiden Organen angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht wurde.