Dazu gehören beispielsweise neue Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die Berücksichtigung von Erwägungen der wirtschaftlichen Sicherheit bei handelspolitischen Schutzuntersuchungen und die Priorisierung der Finanzierung von Projekten zur Verringerung der Abhängigkeiten der EU. Zudem will die EU ihre Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern noch weiter intensivieren, gemeinsame Standards für die wirtschaftliche Sicherheit fördern und nach Möglichkeit gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen ergreifen.
Die gemeinsame Mitteilung baut auf der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit von 2023 auf, in der die übergeordneten Ziele der wirtschaftlichen Sicherheit festgelegt sind, nämlich die Förderung industrieller Stärken, der Schutz europäischer Interessen und die Partnerschaft mit gleichgesinnten Ländern. Zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit wird die EU ihr Instrumentarium proaktiver einsetzen und ihre Analysekapazitäten verbessern, um Entscheidungen zu treffen und die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und Unternehmen zu verbessern.
Die Mitteilung spiegelt einen Paradigmenwechsel wider, der von einer reaktiven Haltung zu einem proaktiveren und systematischeren Einsatz von Instrumenten übergeht. Die EU plant einen strategischeren Ansatz, wenn es darum geht, ihr wirtschaftliches Gewicht und den Zugang zu ihrem Binnenmarkt zu nutzen. Die Maßnahmen der EU sollen weiterhin zielgerichtet, verhältnismäßig und auf die Bewältigung spezifischer Situationen mit hohem Risiko ausgerichtet sein. Gleichzeitig betont die EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten und Unternehmen zunehmend die wirtschaftlichen Kosten akzeptieren müssten, die mit erhöhter Sicherheit und Widerstandsfähigkeit einhergehen.
Auf der Grundlage der Arbeiten zur Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten wird sich die Kommission unmittelbar auf sechs vorrangige Bereiche mit hohem Risiko konzentrieren:
- Verringerung strategischer Abhängigkeiten von Gütern und Dienstleistungen;
- Gewinnung sicherer Investitionen in die EU;
- Unterstützung einer dynamischen europäischen Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie und anderer kritischer Industriezweige;
- Sicherung der Führungsrolle der EU bei kritischen Technologien;
- Schutz sensibler Informationen und Daten;
- Abschirmung der kritischen Infrastruktur Europas.