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    EU-Übertragungsnetzbetreiber prüfen Teilung der deutschen Strompreiszone

    Umsetzung an Bedingungen geknüpft
    Zwei Arbeite rmit gelben Westen und Helmen an einem Freileitungsmast

    Deutschlands Gebotszone soll in fünf Strompreiszonen aufgespalten werden

    © Daniel Balakov / Getty Images

    Die EU-Übertragungsnetzbetreiber haben im Rahmen des "Bidding Zone Review" die Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Strompreiszone in mehrere Zonen analysiert. Zwar zeigt eine Simulation wirtschaftliche Vorteile für ein Szenario mit fünf Preiszonen, die Netzbetreiber verknüpfen eine Umsetzung jedoch mit wesentlichen Voraussetzungen.

    Im Auftrag der Europäischen Kommission haben die EU-Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) eine umfassende Gebotszonenüberprüfung veröffentlicht. Die Studie kommt auf Basis der von der Energieagentur ACER vorgegebenen Methodik zu dem Ergebnis, dass eine Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Gebotszone in fünf Teilzonen (DE5) unter den untersuchten Konfigurationen den höchsten monetarisierten Nutzen bringt – rund 339 Millionen Euro für das Zieljahr 2025. Die Autoren betonen jedoch, dass dieses Ergebnis nur einen geringen Anteil an den Gesamtsystemkosten ausmacht und nicht isoliert betrachtet werden sollte.

    Methodisch sei die Datenbasis kritisch zu hinterfragen, da die Berechnungen auf Annahmen aus dem Jahr 2019 mit Blick auf das Zieljahr 2025 beruhen. Angesichts eines möglichen Umsetzungszeitpunkts um das Jahr 2030 ist zu prüfen, ob diese Annahmen – insbesondere im Hinblick auf die fortschreitenden Netzausbaupläne – noch Gültigkeit haben.

    Zudem sei sicherzustellen, dass der angenommene Nutzen nicht nur für das Jahr der Einführung, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg trägt. Nur wenn die mit einer neuen Preiszonenkonfiguration verbundenen Kosten mittelfristig amortisiert werden, wäre eine Umsetzung tragfähig. Ergänzend müsse analysiert werden, ob eine Aufteilung negative Effekte auf die Marktliquidität und die Transaktionskosten hätte, die den erwarteten Nutzen möglicherweise übersteigen. Die Auswirkungen auf die Ausgleichsmärkte – etwa durch einen erhöhten Bedarf an Regelenergie oder steigende Preise – wurden bislang nicht umfassend untersucht und bedürfen einer vertieften Bewertung.

    Darüber hinaus sind mögliche Verteilungseffekte zu beachten: Strompreisdifferenzen zwischen den neuen Zonen könnten industrielle Verbrauchergruppen unterschiedlich stark belasten. Auch könnten bestehende und künftige Stromlieferverträge – etwa über Power Purchase Agreements – erschwert werden, wenn der Zugang zu preislich günstiger erneuerbarer Energie regional eingeschränkt würde. Schließlich weist die Studie darauf hin, dass sich Marktveränderungen negativ auf Investitionsanreize für Erneuerbare auswirken könnten und eine zusätzliche finanzielle Belastung der Fördermechanismen zur Folge hätten. Vor diesem Hintergrund raten die Übertragungsnetzbetreiber dazu, die Ergebnisse ihrer Simulation nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenspiel mit diesen zentralen Rahmenbedingungen zu bewerten.

    Schlussendlich betonen die Übertragungsnetzbetreiber, dass allein auf Simulationsdaten basierende Ergebnisse keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für eine Änderung der Strompreiszonen darstellen. Die genannten Bedingungen sollten vor einer politischen Entscheidung umfassend geprüft werden. Der "Bidding Zone Review" liefert damit wichtige Hinweise für eine fundierte Folgeabschätzung durch die betroffenen Mitgliedstaaten.

    Kontakt

    Hilden, Marlon
    Marlon Hilden Referatsleiter europäische und internationale Energie- und Klimapolitik