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Europäisches Parlament stimmt über Nachhaltigkeits-Omnibus ab

Trilog-Verhandlungen sollen in Kürze starten
Jörgen Warborn

Jörgen Warborn, Berichterstatter im Rechtsausschuss, stellt die Ergebnisse der Abstimmung vor

© Laurie DIEFFEMBACQ / European Union 2025

Im zweiten Anlauf hat das Europäische Parlament den Vorschlag der EU-Kommission zum sogenannten Omnibus I zur Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) mit Änderungen angenommen. 

Nachdem am 22. Oktober 2025 der Bericht des Rechtsausschusses zum Omnibus-I-Paket (Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und der Lieferkettenrichtlinie) im EP-Plenum mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde, wurde am 13. November 2025 erneut über die Änderungsanträge aus dem Rechtsausschuss und fast 300 zusätzliche Änderungsanträge im Plenum abgestimmt. Somit hat auch das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition für den Trilog festgelegt. 

In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichtserstattung schlägt das Europäische Parlament unter anderem folgende Änderungen vor: 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nur für Unternehmen (und Mutterunternehmen) gelten, die mehr als 1.750 Mitarbeiter und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz haben. Beteiligungsgesellschaften sollen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden. Der Voluntary SME-Standard (VSME) soll als Wertobergrenze verankert werden. Das Europäische Parlament hat betont, dass hierbei auf die Empfehlung der Kommission zum VSME zurückgegriffen werden soll. Es schlägt zudem eine Evaluation des VSME alle vier Jahre vor. Artikel 29aa zu den optionalen Taxonomieangaben aus dem Vorschlag der Kommission soll nach dem Parlament ganz gestrichen werden. Auch bei den von der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie erfassten Drittstaatenunternehmen werden Änderungen vorgeschlagen. Die Nettoumsatzerlöse von Tochterunternehmen der Drittstaatenunternehmen sollen mehr als 450 Millionen betragen, damit die Art. 40aff für die Drittstaatenunternehmen anwendbar sind.  

In Bezug auf die EU-Lieferkettenrichtlinie schlägt das EP unter anderem folgende Änderungen vor: 

  • Erhebliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz sollen direkt von der CSDDD betroffen sein. Dies entspricht auch dem Vorschlag des Rates vom Juni 2025.  
  • Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette: Anders als vom Rat und der EU-Kommission vorgeschlagen sollen Sorgfaltspflichten über die gesamte Wertschöpfungskette hinaus ausgeübt und nicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden. Jedoch soll ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Unternehmen sollen nur dort tätig werden, wo Risiken identifiziert wurden. Risiken können nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert und nacheinander adressiert werden. Bei der abstrakten Risikoanalyse soll ausschließlich auf vorhandene Quellen zurückgegriffen werden. 
  • Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes: Das Europäische Parlament folgt damit den Vorschlägen der EU-Kommission und des Rates. 
  • Komplette Streichung der Vorgaben zu Klimaschutzplänen: Unternehmen sollen im Rahmen der CSDDD nicht mehr zur Aufstellung von Klimaschutzplänen und der Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet werden.  Außerdem wird vorgeschlagen, die Umsatzreferenz bei Geldbußen zu streichen und eine weiterreichende Harmonisierung von Artikeln vorzunehmen.  

Der Trilog wird diese Woche beginnen. Mit einer Verabschiedung der Omnibus-I-Richtlinie ist vermutlich im Q1/Q2 2026 zu rechnen. 

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