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Finanzielle Absicherung der Ukraine

EU-Kommission legt alternative Lösungsvorschläge vor
Die EU-Flagge und die Ukraine-Flagge

Die EU legt neue Entwürfe vor, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen Russland sicherzustellen

© ValtimorN / iStock / Getty Images

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ukraine zu erhalten, hat die EU-Kommission Anfang Dezember Entwürfe für verschiedene Rechtstexte vorgelegt. Die Entwürfe sehen zwei alternative Möglichkeiten vor und beziehen sich im Wesentlichen auf zwei Jahre (2026-2027).

Die Vorschläge sehen eine  Hilfe für die Finanzierung des Staatshaushalts ebenso vor wie für den Kauf von Waffen und anderen Verteidigungsgütern. Der erste Vorschlag bezieht sich auf die Ausreichung eines Reparationsdarlehens an die Ukraine, bei dem Barguthaben in der EU aus immobilisierten russischen Vermögenswerten verwendet würden. Alternativ würde ein Darlehen an die Ukraine gegeben, welches durch den Mehrjahreshaushalt der EU (MFR) – und zwar durch den Bereich zwischen der MFR-Grenze und der sogenannten Ausgabenobergrenze – abgesichert werden müsste. Die zweite Variante ist tendenziell auch für Unternehmen ungünstiger, da im Garantiefall das EU-Budget auf eine harte Probe gestellt würde.

Mit den vorgeschlagenen Lösungen versucht die Kommission eine Zusage des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2025 einzulösen, den künftigen Haushalts- und Verteidigungsbedarf der Ukraine zu decken. Für beide Varianten sind – nach der Rechtsansicht der EU-Behörde – unterschiedliche Mehrheitserfordernisse im Rat nötig: Während für das Reparationsdarlehen, auf dem Umweg über Art. 122 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Union), eine qualifizierte Mehrheit ausreichen würde, müssten sich für die durch den MFR abgesicherte Darlehensvariante alle Mitgliedstaaten einig sein.

Welche der beiden Varianten zum Zuge kommt, werden die Staats- und Regierungschefs voraussichtlich auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates am 18./19. Dezember entscheiden.

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Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern