Bereits im Juli 2023 legte die Kommission ihren Vorschlag für die neue Verordnung über Altfahrzeuge vor, wodurch die bestehenden Regelungen überarbeitet werden sollen. Die Kommission hat darin unter anderem vorgeschlagen, dass 25 Prozent des Kunststoffs, der für den Bau eines neuen Fahrzeugs verwendet wird, aus recycelten Materialien stammen muss, von denen 25 Prozent aus Altfahrzeugen rezykliert werden müssen.
Die allgemeine Ausrichtung des Rates hebt sich hier vom Kommissionsentwurf ab, in dem sie einen dreistufigen Ansatz zur Erreichung des Mindestanteils an recyceltem Kunststoff in Fahrzeugen vorsieht:
- 15 Prozent bis sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
- 20 Prozent bis acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
- 25 Prozent bis zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
Die EU-Kommission soll laut Rat bei Engpässen oder überhöhten Preisen vorübergehende Ausnahmen gewähren können und künftig nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie auch einen Mindestanteil anderer recycelter Materialien als Kunststoffe festlegen.
Die Position des Rates erhöht den Anspruch der Kommission und schließt nun in die Verordnung auch schwere Lastkraftwagen sowie zwei- und dreirädrige Fahrräder und Vierräder in ihren Anwendungsbereich mit ein. Um die Belastung der Fahrzeughersteller zu verringern, schlägt der Rat vor, die Kreislaufwirtschaftsstrategie nach Fahrzeugkategorien (Pkw, Transporter und so weiter) und nicht nach Modellen zu gliedern.
Die zukünftige Gesetzgebung wird, wenn angenommen, die Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge ändern und die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge ("ELV-Richtlinie") und die Richtlinie 2005/64/EG ("3R-Typgenehmigungsrichtlinie") aufheben. Mit der Position des Rates ist der Weg frei für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
Die Umweltminister tauschten sich zudem über die Vorbereitungen für die 30. Konferenz der Vertragsparteien (COP30) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) aus, die im November 2025 in Belém (Brasilien) stattfinden wird.
Weitere Themen waren die Vorstellung der Wasserresilienzstrategie der EU-Kommission, eine Präsentation der Ergebnisse der UN-Ozeankonferenz in Nizza, sowie die Vorstellung des Umweltprogramms der dänischen Ratspräsidentschaft.