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Green Claims: EU-Kommission veröffentlicht gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen

Neue Mindeststandards bei Umweltaussagen über Produkte oder Dienstleistungen
Green Claims

© Fabian Montano / Getty Images / iStockphoto

Am 22. März hat die Kommission eine Richtlinie über gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen vorgelegt. Sie ergänzt die Vorschläge der Kommission aus dem letzten Jahr (30. März 2022) zu den Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Nach dem Kommissionsvorschlag müssen Unternehmen bei Umweltaussagen (Green Claims) über ihre Produkte oder Dienstleistungen Mindeststandards einhalten. Bevor sie eine Umweltaussage in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssten diese anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) müssten Händler diese Angaben zudem von einer akkreditierten Organisation überprüfen lassen. Es werden zudem keine Werbeaussagen oder Zeichen mehr gestattet sein, bei denen die gesamten Umweltauswirkungen des Produkts pauschal bewertet werden, außer dies ist nach EU-Vorschriften explizit so vorgesehen.

Der Vorschlag sieht auch eine Regelung für Umweltzeichen vor. Derzeit gibt es nach Kommissionsangaben mindestens 230 verschiedene Zeichen. Künftig sollen neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Neue private Systeme müssten vorab genehmigt werden und nachweisen, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als die von bestehenden Systemen.

Weiteres Vorgehen

Der Kommissionsentwurf muss noch übersetzt und dann von Rat und Parlament gebilligt werden. Auf der Internetseite der Kommission kann zum Entwurf bis zum 22. Mai 2023 ein schriftliches Feedback abgegeben werden.