Der IHK-Preis für Wirtschaftsjournalismus wird in sechs Kategorien ausgeschrieben. Vorschlagsberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland.
Grundsätzlich ist ein Upload des Bewerbungsbeitrags erwünscht. Von dieser Regel kann abgewichen werden, falls der Beitrag in einem frei zugänglichen Onlineangebot (Social-Media-Plattform, Mediathek, Zeitungs-Website, sonstige Internetpräsenz) noch mindestens ein Jahr nach Ausschreibungsbeginn verfügbar ist.
Der Bewerbungsbeitrag kann in begrenztem Umfang durch zusätzliche Materialien ergänzt werden, zum Beispiel Sendemanuskripte, Programmankündigungen, Reaktionen oder Folgebeiträge, Bildmaterial oder ähnliches.
I. Video
Eingereicht werden können Fernsehbeiträge und Videoproduktionen, die in dem der Ausschreibung vorhergehenden Jahr gesendet oder auf Online-Plattformen veröffentlicht wurden.
Dotierung: 8.000 Euro
II. Audio
Eingereicht werden können Radiobeiträge sowie Podcasts und andere im Jahr vor der jeweiligen Ausschreibung veröffentlichte Hörformate.
Dotierung: 8.000 Euro
III. Klartext regional
Eingereicht werden können Textbeiträge regionaler Redaktionen, die im Jahr vor der Ausschreibung gedruckt oder online veröffentlicht worden sind.
Dotierung: 8.000 Euro
IV. Klartext überregional
Eingereicht werden können Textbeiträge überregionaler Redaktionen, die im Jahr vor der Ausschreibung gedruckt oder online veröffentlicht worden sind.
Dotierung: 8.000 Euro
V. Social Media
Gesucht werden hier vor allem Channels, die sich im vergangenen Jahr in mehreren Beiträgen substanziell mit Wirtschaftsthemen beschäftigt haben. Eingereicht werden können Beiträge, die in dem Jahr vor der Ausschreibung veröffentlichte Texte, Fotos, Video- und/oder Audiobeiträge kombinieren. Der Einreicher muss das Angebot mindestens ein Jahr lang nach Ausschreibungsbeginn online zugänglich halten. Produktwerbung ist ausdrücklich nicht preiswürdig.
Dotierung: 8.000 Euro
Vorschlagsberechtigt sind für diese Kategorie Journalistinnen und Journalisten, Influencer, Redaktionen, Produktionsfirmen, Agenturen sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland.
VI. Starterpreis
Mit dem Starterpreis können Volontärinnen und Volontäre, Journalistinnen und Journalisten, die noch nicht länger als zwei Jahre für eine Redaktion arbeiten, ausgezeichnet werden. Erbeten werden drei bis fünf Beiträge sowie ein Lebenslauf.
Dotierung: 4.000 Euro
VII. Sonderpreis
Ein Sonderpreis kann für besondere publizistische Leistungen über Wirtschaftsthemen verliehen werden. Bewerbungen hierauf sind nicht möglich. Der Beirat des IHK-Preises für Wirtschaftsjournalismus Ernst Schneider bildet für diese Kategorie die Jury.
Dotierung: 8.000 Euro