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Infrastrukturdefizite beheben von Breitband bis Wasserstraßen

Weite Teile der Infrastruktur weisen erhebliche Defizite auf. Das belastet den betrieblichen Alltag massiv. Es gibt Engpässe, veraltete und teilweise marode Infrastruktur sowie eine Anfälligkeit für Sabotage. Die Geschwindigkeit bei Erneuerung und Ausbau wird den Anforderungen der Wirtschaft derzeit nicht gerecht. Die Gründe reichen von langen Umsetzungszeiträumen durch eine Vielzahl von Problemen zwischen Bedarfsfeststellung und Inbetriebnahme über Fragen der Wirtschaftlichkeit bei privatwirtschaftlicher Bereitstellung bis hin zu Grenzen der öffentlichen Haushalte bei der Finanzierung. Die Sicherheit der Infrastrukturen gewinnt zudem vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Herausforderungen an Bedeutung.

Es bedarf daher der Sanierung ebenso wie des Ausbaus: Elektromobilität benötigt eine ausreichende Ladeinfrastruktur, der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur muss schnell angegangen werden und die allseits bekannten Engpässe in der Verkehrsinfrastruktur, ob Straße, Schiene oder Wasserstraße, müssen beseitigt werden. Eine erfolgreiche Wirtschaft benötigt zudem flächendeckend Glasfaser- und Mobilfunknetze. Den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze gilt es in erster Linie eigenwirtschaftlich voranzutreiben. Öffentliche Fördermittel braucht es nur dort, wo der Markt in der Fläche keine gleichwertige Versorgung gewährleistet. Gleichwohl muss die Bundesregierung den Ausbau der Netze gemeinsam mit Ländern, Kommunen und ausbauenden Unternehmen vorantreiben und orchestrieren.

Konkrete Ansatzpunkte können sein:

Infrastrukturprojekte in Angriff nehmen

Alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans müssen umgesetzt werden. Hierfür müssen in den nächsten Jahren ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und die Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle Projekte beschleunigt werden. Ein weiteres Aufschieben oder sogar ein Infragestellen von Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan aus Gründen des Klimaschutzes ist nicht erforderlich. Mittelfristig werden ohnehin alle Verkehrsträger CO2-neutral sein. Bei allen Projekten wurden zudem die positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte in Nutzen-Kosten-Analysen nachgewiesen. Jede weitere Verzögerung verschlechtert die Standortbedingungen für die Unternehmen. Zur Bewältigung des Verkehrswachstums werden Aus- und Neubauten bei Straße, Schiene und Wasserstraße gleichermaßen benötigt.


Hintergrund: Der Verkehr wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Eine aktuelle Studie des BMDV geht für den Zeitraum 2019 bis 2051 von einer Zunahme des Personenverkehrs um 13 Prozent und des Güterverkehrs von sogar 46 Prozent aus. Dieses Verkehrswachstum ist auf der heutigen Verkehrsinfrastruktur nicht zu bewältigen.

Öffentliche Daten zusammenführen und konsequent für den Netzausbau und deren Pflege nutzen

Detaillierte Netzdaten und raumbezogene Informationen der öffentlichen Hand sollten systematisch zusammengeführt und konsequent für Planung, Genehmigung und Steuerung zum Beispiel von Verkehrsströmen genutzt werden. Dabei müssen aktuelle IT-Sicherheitsstandards eingehalten werden. Nötig ist, die Standardisierungsbemühungen, zum Beispiel für einheitliche Schnittstellen und/oder Datenformate mit Nachdruck voranzutreiben. Sie sind Basis für effektivere datenbasierte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese sind ein wesentlicher Schlüssel dazu, dass Netzinfrastrukturen insgesamt zügiger gebaut werden können, dass dabei Straßen nicht mehrfach aufgerissen werden müssen und Synergien beim Ausbau unterschiedlicher Netze genutzt werden können.


Hintergrund: Für die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten werden oftmals eine Reihe von Informationen benötigt, die bei den Behörden nicht in allen Fällen digital vorliegen. Liegen Daten digital vor, befinden sie sich häufig in sogenannten Datensilos einzelner Fachverfahren der Behörden und sind nur selten über technische Schnittstellen behördenübergreifend verknüpfbar. Daraus resultieren einerseits Redundanzen, andererseits Doppelaufwand und damit ineffiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren, die den Netzausbau behindern.

Parallel zum Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes mit konkreter Planung der Verteilnetzebene beginnen

Derzeit werden Pläne für das Wasserstoff-Kernnetz entwickelt, damit die Kerninfrastruktur bis 2032 in Betrieb genommen werden kann. Doch dieses Netz mit einer Länge von etwa 9.700 Kilometern reicht nicht aus, um die gesamte Wirtschaft zu defossilisieren. Viele Unternehmen, vor allem außerhalb der Ballungsräume, aber auch außerhalb der als vorrangig eingestuften Branchen, können ihre Prozesswärme nicht elektrifizieren und müssen warten, bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, um von Erdgas und Erdöl auszusteigen. Daher ist es wichtig, auch kleineren Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten und sie frühzeitig bei der Planung des zukünftigen Wasserstoffverteilungsnetzes einzubeziehen. Zu diesem Zweck steht die IHK-Organisation den Entscheidungsträgern (BNetzA und Koordinierungsstelle) zur Seite und stellt die in den Regionen erhobenen Daten zur Verfügung.


Hintergrund: Eine weitere Novellierung des EnWG sieht vor, dass 2024 eine neue Koordinierungsstelle zwischen Fernleitungsnetzbetreibern, Verteilnetzbetreibern und Transportnetzbetreibern eingerichtet wird. Diese Koordinierungsstelle wird für die Entwicklung der 2. Netzebene (Netzentwicklungspläne) zuständig sein. Der erste Entwurf dieser Netzentwicklungspläne ist für 2025 geplant. Angesichts der Länge/notwendigen Umstellung der Verteilungsnetze ist dies zu spät.