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Investitionsbremsen in der Besteuerung lösen

Die Bewältigung der aktuellen Krisen, die Digitalisierung und die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität erfordern herausragende Investitionsbedingungen am Standort Deutschland. Die Steuerpolitik sollte daher stärker als Instrument einer aktiven wirtschaftspolitischen Standortpolitik und Investitionsförderung verstanden werden. Denn mittel- und langfristig werden wir nur auf Basis erfolgreicher Unternehmen und einer wachsenden Wirtschaft nachhaltig steigende Steuereinnahmen des Staates sichern.

Eine echte Unternehmensteuerreform muss daher Kernbestandteil einer ambitionierten Zukunftspolitik sein. Es gilt, vorrangig die Investitionskraft der Unternehmen zu stärken. Denn gerade in Zeiten der Transformation in Richtung Klimaneutralität brauchen wir deutlich mehr private Investitionen – auf diesen erfolgskritischen Aspekt wird bis heute viel zu wenig geachtet. Die nominale Steuerbelastung sollte daher jetzt rechtsformunabhängig von derzeit in der Regel über 30 Prozent auf ein wettbewerbsfähiges Niveau reduziert werden. Denn das Belastungsniveau in anderen Industriestaaten liegt in vielen Fällen nicht höher als 25 Prozent.

Stabile kommunale Steuereinnahmen sind ohne Frage wichtig. Dazu sollte die Gewerbesteuer perspektivisch durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer mit einem eigenen Hebesatzrecht ersetzt werden. Gleichzeitig sollte eine systemfremde und investitionsfeindliche Besteuerung von Kosten unterbleiben – das betrifft insbesondere die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer. Eine unterschiedliche Finanzierung – entweder über Eigen- oder Fremdkapital – darf nicht mehr zu einer diskriminierenden Besteuerung führen – denn auch das wirkt negativ auf Investitionen. Der "Mittelstandsbauch" im Einkommensteuertarif bremst das wirtschaftliche Engagement von Unternehmern wie Beschäftigten – er sollte abgeflacht und der Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft werden. Beides würde die Investitionskraft der Unternehmen erhöhen. Höhere oder neue Steuern auf die Substanz von Unternehmen, wie zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer oder der Vermögensteuer, verbieten sich im Gegenzug.

Konkrete Ansatzpunkte können sein:

Unternehmensteuerreform jetzt angehen

Kern einer ambitionierten Zukunftspolitik sollte eine echte Unternehmensteuerreform sein. Diese sollte in erster Linie die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland von derzeit in der Regel über 30 Prozent auf ein wettbewerbsfähiges Niveau reduzieren. Das Belastungsniveau in anderen Industriestaaten liegt in vielen Fällen nicht höher als 25 Prozent. Zu einer Unternehmensteuerreform gehört es aber auch, die steuerlichen Abschreibungen zu beschleunigen sowie die Verlustverrechnung im Steuerrecht zu verbessern. Diese Maßnahmen verbessern dauerhaft die Liquidität der Unternehmen und schaffen Freiräume für zusätzliche Investitionen. Denn die privaten Investitionen der Unternehmen machen rund 90 Prozent aller Investitionen in Deutschland aus. Sie sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität und Digitalisierung. Mit der Unternehmensteuerreform sollte zudem das Steuerrecht deutlich vereinfacht und Steuerbürokratie abgebaut werden, wie zum Beispiel durch deutlich kürzere Aufbewahrungsfristen.


Hintergrund: Die letzte Unternehmensteuerreform, mit der die Belastung deutlich reduziert wurde, liegt mittlerweile 15 Jahre zurück. Seitdem ist das deutsche und internationale Unternehmensteuersystem vor allem komplexer geworden. Unternehmen müssen einen erheblichen Anstieg vor allem ihrer Compliance-Kosten schultern, die unter anderem durch aufwendige Berichtspflichten der Unternehmen entstehen.

Gewerbesteuer ersetzen

Die Gewerbesteuer als die dominierende Gemeindesteuer sollte perspektivisch durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer ersetzt werden – mit einer Bemessungsgrundlage im Gleichlauf mit der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer. Dies stabilisiert die kommunalen Steuereinnahmen, die nötig sind, um vor Ort auch für Unternehmen eine leistungsstarke Infrastruktur zu bieten. Dabei sollte die Kommune auch wie bisher bei dieser Steuer ein eigenes Hebesatzrecht erhalten, um auch zukünftig den Standortwettbewerb der Kommunen untereinander zu ermöglichen. Zudem sollte kurzfristig die investitionsfeindliche Besteuerung von Kosten bei der Gewerbesteuer unterbleiben – insbesondere die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer wie etwa bei Mieten, Pachten oder Zinszahlungen. Die international nicht übliche Gewerbesteuer sorgt bei den Unternehmen nicht nur für eine hohe Steuerbelastung, sondern auch für einen hohen bürokratischen Aufwand, da die Unternehmen hierfür eine gesonderte Steuererklärung anfertigen müssen.


Hintergrund: Die jährlichen Hebesatzumfragen der DIHK zeigen, dass die kommunalen Hebesätze bei der Gewerbesteuer oft nur eine Richtung kennen – aufwärts. Folglich erhöht sich die Steuerbelastung der Unternehmen vor Ort. Ein Grund dafür ist die Ausgestaltung der Gewerbesteuer mit einer eigenen Bemessungsgrundlage, was zudem auch die Bürokratiekosten der Unternehmen in die Höhe treibt. Ein Zuschlagsrecht auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer beispielsweise würde diese Bürokratie deutlich verringern, die Kostenbesteuerung bei der Gewerbesteuer abbauen und den Gemeinden eine verlässlichere Einnahmequelle bieten.