Im 62. Jahresgutachten des Sachverständigenrates wird dem EU-Binnenmarkt im Rahmen des Kapitels Europas Zukunft gemeinsam sichern eine zentrale Rolle eingeräumt, denn ein fragmentierter Binnenmarkt hemme die wirtschaftliche Dynamik. In den vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes, das heißt der Warenverkehrsfreiheit, der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs, der Freiheit des Kapitalverkehrs sowie der Personenverkehrsfreiheit liege ein europäischer Mehrwert. EU-weite Lösungen seien den Initiativen einzelner Mitgliedstaaten überlegen.
Die EU stehe vor zwei zentralen Herausforderungen. Einerseits habe sich das Produktivitätswachstum in den letzten Jahrzehnten verlangsamt. Andererseits habe sich die sicherheitspolitische Lage der EU grundlegend verschlechtert. Geopolitische Spannungen würden den international eng verflochtenen Europäischen Wirtschafts- und Währungsraum belasten. Da der EU-Binnenmarkt noch nicht vollendet sei, würde die Union ihr Potential als Wirtschaftsgemeinschaft noch nicht vollumfänglich nutzen. Eine Vertiefung des Binnenmarktes könne zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion führen. Aber: noch immer bestünden hohe Handelsbarrieren bei Waren und Dienstleistungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Thematisiert wird im Jahresgutachten unter anderem die Einführung eines EU-weiten sogenannten 28. Regimes im Sinne eines einheitlichen Unternehmensrechts. In diesem liege Potential, Handelsbarrieren, die auf unterschiedliche Regelungen der Mitgliedstaaten zurückzuführen seien, zu verringern und so zu einer Vertiefung des Binnenmarktes beizutragen.