Künftig sollen laut EU-Kommission die Abwicklungsbehörden den Ausfall kleiner und mittlerer Banken besser bewältigen können. Dazu wird der Rechtsrahmen für die Abwicklung auf diese Banken ausgedehnt. Im Bedarfsfall soll die Wirtschaft resilienter gegenüber Bankenausfällen werden zum Beispiel, indem mehr Banken an einen Mitbewerber verkauft anstatt abgewickelt werden. Die Reform soll zum einen gleiche Wettbewerbsbedingungen sichern, zum anderen soll sie den Besonderheiten nationaler Bankensektoren so weit wie möglich Rechnung tragen. Allerdings sind weitere technische Beratungen nötig.
Deutschland hatte sich zugunsten strenger Bedingungen für den Zugang mittelgroßer Banken zu Krisenfonds auf EU-Ebene (Single Resolution Mechanism, SRM) ausgesprochen. Es befürchtet, dass die Beiträge heimischer Banken über Gebühr zur Rettung von Gläubigern und Anteilseignern aus anderen EU-Ländern herangezogen werden könnten. Die Bemühungen um ein Europäisches Einlagensicherungssystem (EU Deposit Insurance System) sind von der Einigung nicht unmittelbar betroffen