Leistungsfähige und unabhängige nationale Justizsysteme leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des EU-Rechts. Zudem sind sie von zentraler Bedeutung für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verträgen, Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung sowie für die Beilegung von Streitigkeiten. Damit sind sie mitentscheidend für die Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds für Unternehmen.
Das EU-Justizbarometer gewährt einen Einblick in die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der nationalen Justizsysteme und wird jedes Jahr von der EU-Kommission erstellt. In ihm werden vergleichbare Daten für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten in tabellarischer Form aufgearbeitet. Auch Informationen zur wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz und der Effektivität des Investitionsschutzes werden angeboten. Ziel des sogenannten EU-Justice Scoreboard ist es nach Angaben der EU-Kommission, die EU und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, eine leistungsfähigere Justiz zu erreichen.
Zusätzlich zu den Gerichten enthält das Justizbarometer Indikatoren für Behörden, die für den Binnenmarkt relevant sind. Dazu gehören die Wahrnehmung von Unternehmen bezüglich der Unabhängigkeit der öffentlichen Auftragsvergabe sowie der Wettbewerbsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten (zum Beispiel das Justizbarometer 2025).
Noch bis zum 11. Dezember 2025 können Rückmeldungen für das Justizbarometer 2026 direkt gegenüber der EU-Kommission abgegeben werden.